Korruptionsbekämpfung an der Bergischen Universität Wuppertal

Prof. Dr. Kathrin Klamroth, Leiterin der Arbeitsgruppe für Optimierung und Approximation an der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften, ist Anti-Korruptionsbeauftragte der BUW.

Was ist Korruption? Für Transparency International ist Korruption „der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“ Das ist keinesfalls ein Phänomen, was sich auf Politik und Wirtschaft beschränkt. Alle gesellschaftlichen Bereiche können von ihr erfasst werden, so auch Hochschulen wie die Bergische Universität Wuppertal. Vorteilsannahme und -gewährung, wie es im deutschen Strafrecht heißt, ist kein Kavaliersdelikt. Um hier zu sensibilisieren und als neutrale Ansprechpartnerin bereitzustehen, wurde Ende 2014 Prof. Dr. Kathrin Klamroth von der Universitätsleitung zur Anti-Korruptionsbeauftragten bestellt.

Anti-Korruptionsbeauftragte nimmt Eingaben anonym und vertraulich an

Prof. Dr. Klamroth lehrt und forscht bereits seit 2008 an der Bergischen Universität und ist derzeit u.a. Fachgruppensprecherin für Mathematik und Informatik. Ihre Tätigkeit als Anti-Korruptionsbeauftragte – der sie neben ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit nachgeht – empfindet sie als „wichtige Aufgabe“, zu der sie von der Universitätsleitung „ermutigt wurde.“ Mitgliedern der Universität, zu denen neben MitarbeiterInnen und Lehrenden auch die Studierenden gehören, steht sie – auch anonym und vertraulich – als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Dabei wird Frau Klamroth von der Justitiarin der Universität, Beate Märtin, unterstützt und arbeitet mit der Universitätsleitung zusammen.

Was macht die Anti-Korruptionsbeauftragte?

Zuallererst aufklären – beispielsweise beim Umgang mit Geschenken: Grundsätzlich „dürfen keine Geschenke mit Bezug auf das Amt angenommen werden.“ Das geht aus der Korruptionspräventionsrichtlinie der Bergischen Universität hervor, der Arbeitsgrundlage von Prof. Dr. Klamroth. Darin steht auch, ob „ein Geschenk genehmigungspflichtig ist oder nicht“ oder „ob ein generelles Annahmeverbot gilt“. Hier muss die Anti-Korruptionsbeauftragte derzeit die meisten Auskünfte erteilen.

Außerdem können Auffälligkeiten anderer Art mit Bezug auf Korruption sowohl von den Mitgliedern der Hochschule als auch von Hochschulexternen gemeldet werden: Ist ein Unternehmen bei einer Ausschreibung benachteiligt worden? Wurden von Lehrenden Nachweise nicht auf Grundlage von Seminar- oder Prüfungsleistungen vergeben? Auch in diesen Bereichen ist Prof. Dr. Klamroth eine Ansprechpartnerin.

Was passiert, nachdem ein Hinweis eingegangen ist?

Die Anti-Korruptionsbeauftragte geht diesem nach und veranlasst im Einvernehmen mit der Universitätsleitung ggf. weitere Schritte. Diese können neben internen Maßnahmen auch die Einschaltung anderer Behörden umfassen. Lehrende, MitarbeiterInnen sowie Studierende der Bergischen Universität ermutigt Prof. Dr. Klamroth mögliche Korruptionsfälle zu melden, „damit Schäden für die Hochschule und ihre Mitglieder sowie für die Gesellschaft abgewendet werden können.“ Weitere Informationen wie auch die Kontaktdaten sind auf ihrer Homepage unter www.antikorruption.uni-wuppertal.de abrufbar. »mw«

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