Anlaufstelle für studentische Hilfskräfte

Vanessa Warwick ist neue Vertreterin der SHKs an der Uni Wuppertal

Du warst krank und nun sollst du Stunden nacharbeiten? Dein Chef räumt dir weniger Urlaub ein, als dir zusteht? Und wie werden Feiertage angerechnet? Solche Fragen beschäftigen auch studentische Hilfskräfte an der Bergischen Universität. Antworten fand man bisher meist nur im Internet, denn der Uni-Personalrat ist für wissenschaftliche Hilfskräfte (WHF und WHK) zuständig, nicht aber für SHKs. 2015 wurde diese Lücke mit dem neuen Hochschulgesetz NRW und der Einführung einer „Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte“ geschlossen. Seither kümmert sich die 27-jährige Vanessa Warwick, die von den Studierenden für diese neue Position gewählt wurde, um diese Belange.

1.000 studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an der BUW

Aufgrund ihrer Mitwirkung in verschiedenen Gremien wie z.B. im Studierendenparlament oder im Senat hat die Bachelor-Studentin der Politikwissenschaft und Geschichte bereits viel Erfahrung sammeln können. Darüber hinaus arbeitet sie selbst als SHK an der BUW und gehört damit zu den fast 1.000 studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften, die laut Rektoratsbericht 2014 an der Uni arbeiten. „Es ist erschreckend, dass SHKs bislang keine Interessenvertretung an Universitäten hatten und bei Problemen auf sich allein gestellt waren. In meinem privaten Umfeld habe ich bereits einige haarsträubende Geschichten mitbekommen. Die Unterstützung, die damals fehlte, möchte ich in Zukunft den Studierenden bieten“, erklärt Vanessa, die mittlerweile das Arbeitsrecht wälzt und eng mit dem Uni-Personalrat zusammenarbeitet.

„Personalrat light“ für Studierende

Vanessas Position ist dabei keinesfalls mit der eines Personalrats mit seinen weitreichenden Kompetenzen vergleichbar. Laut Hochschulgesetz (§ 46a, Absatz 2) soll sie „die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften“ überwachen, „auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen“ hinwirken und „Beschwerden von Betroffenen“ behandeln. Das Gesetz gibt ihr ferner die Möglichkeit, „Maßnahmen“ mit einer „aufschiebenden Wirkung“ zu beanstanden und falls „keine Abhilfe geschaffen“ wird, „das Rektorat zu beteiligen“. „Soweit die Theorie – in der Praxis muss nun erprobt werden, wie weitgehend und effektiv diese Grundlage ist“, kommentiert Vanessa den rechtlichen Rahmen. Grundsätzlich kritisiert sie die kurzen, meist nur über wenige Monate gehenden Arbeitsverträge, die „keinerlei Planbarkeit bieten, sondern Studierende stets im Ungewissen lassen, ob die nächste Verlängerung kommt oder nicht.“

Immer erreichbar für Ratsuchende

Sie selbst versteht sich als eine Schlichtungsstelle, die zwischen streitenden Parteien vermittelt und ferner SHKs über ihre Rechte aufklärt. Sie steht Studierenden bei Fragen und bei konkreten Beschwerden zur Verfügung. „Alle Eingaben werden streng vertraulich behandelt und alle weiteren Schritte eng mit der Betroffenen oder dem Betroffenen abgestimmt“, erklärt Vanessa.
In naher Zukunft möchte sie eine regelmäßige Sprechstunde anbieten und eine eigene Homepage über die Universität einrichten lassen, damit Studierende merken, „dass nun jemand für sie da ist.“ Um sofort ansprechbar zu sein, können sich Ratsuchende über die E-Mailadresse shk-vertretung@uni-wuppertal.de bei Vanessa melden. „Wer Hilfe braucht, kann darüber unkompliziert und fix einen Termin mit mir vereinbaren. Details erläutern wir im anschließenden persönlichen Gespräch“, so die neue SHK-Vertreterin. Sie hofft, künftig vielen studentischen Hilfskräften helfend zur Seite stehen zu können. »mw«

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