Gremienwahlen an der Uni Wuppertal

Vom 03.12. bis zum 05.12.2013 werden der Senat, die Fachbereichsräte der Fachbereiche A bis G und der Rat der School of Education der Bergischen Universität Wuppertal gewählt. Aktives und passives Wahlrecht haben die Mitglieder der Bergischen Universität getrennt nach folgenden vier Gruppen: die Hochschullehrer/innen, die akademischen Mitarbeiter/innen, die weiteren Mitarbeiter/innen und die Studierenden.

Die Amtszeit dieser Gremien (Organe) beträgt zwei Jahre und beginnt am 01.04.2014. Dem Senat gehören insgesamt 22 stimmberechtigte und weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder an. Den Vorsitz führt die Rektorin oder der Rektor als nicht stimmberechtigtes Mitglied. Der Senat ist unter anderem für die Bestätigung der Mitglieder des Rektorat nach ihrer Wahl durch den Hochschulrat, für den Erlass und die Änderung der Grundordnung und von weiteren Ordnungen der Universität zuständig. Des Weiteren ist der Senat im Rahmen einer Findungskommission an der Auswahl der Mitglieder des Hochschulrates beteiligt, der vor allem eine Aufsichtsfunktion über die Universität ausübt und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan, den Zielvereinbarungen, den Evalutionsberichten, zum Wirtschaftsplan und zur Verteilung der Stellen und Mittel ab.

Dem Fachbereichsrat gehören 15 und dem Rat der School of Education 7 Mitglieder an. Diese Gremien wählen die Mitglieder der Dekanate der Fachbereiche bzw. den Vorstand der School of Education und beschließen dem Senat auf Hochschulebene entsprechend Angelegenheiten der Fachbereiche und der School of Education. Den Vorsitz in diesen Gremien führen jeweils die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche bzw. der Vorsitz der School of Education als einzige, nicht stimmberechtigte Mitglieder.

Da diese Gremien in grundsätzliche Angelegenheiten beschließen, hat dies konkrete Auswirkungen auf alle Mitglieder der Universität. Daher sollten sich alle Betroffenen, vor allem die Studierenden, an den Wahlen beteiligen. Das Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler, die Unterlagen für die Briefwahl und die amtlichen Vordrucke für die Wahlvorschläge liegen vom 24.10. bis zum 07.11.2013 aus. Wahlvorschläge können vom 24. Oktober bis spätestens am 11. November 2013, 15.00 Uhr auf den amtlichen Vordrucken eingereicht werden (Eingang beim Wahlbüro, Campus Grifflenberg, Gebäude B, Ebene 08, Raum 12 und 13 oder Gebäude B, Ebene 07, Raum 16). »schwarz«

Weitere Einzelheiten zur Wahl findet ihr unter folgendem Link:
Gremienwahlen vom 3. bis 5. Dezember (BUW-Pressestelle)

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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