20.000€ Aufwandsentschädigung für den Hochschulrat in 2014, aber keine Transparenz

Seit Mitte 2013 keine Quartalsberichte über die Tätigkeiten des Hochschulrates mehr veröffentlicht

Nachtrag (12.03.2015 | 19:25 Uhr): Wie uns ein Uni-Sprecher mitteilte, handelte es sich beim Ausbleiben der Quartalsberichte um „ein bedauerliches Versehen, das leider erst vor kurzem bemerkt wurde“. Uns wurde versichert, dass die Berichte künftig wieder regelmäßig, etwa zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Hochschulratssitzung, veröffentlicht werden. Teile der Seite seien derzeit offline, da sie sich im Umbau befänden, um sie den Anforderungen des neuen Hochschulrechts anzupassen. Nach diesem müssen Tagesordnung und Beschlüsse des Hochschulrates hochschulöffentlich bekanntgegeben werden.
Nachtrag (23.02.2015 | 17 Uhr): Nach unserer Veröffentlichung wurden inhaltliche Veränderungen an der Seite des Hochschulrates vorgenommen. Derzeit sind keine Quartalsberichte mehr online. Ferner wurden die Sitzungstermine für 2015 veröffentlicht.

Knapp über 20.000 € haben die sechs ehrenamtlichen Mitglieder des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal im Jahre 2014 erhalten. Das geht aus einer Amtlichen Mitteilung der Universität hervor. Vier Mal hat der Hochschulrat laut Uni-Homepage im letzten Jahr getagt. Das wären 5.000€ Aufwandsentschädigung pro Sitzung. Was besprochen wurde, ist nicht bekannt. Lediglich die Tagesordnung der vierten Sitzung ist online abrufbar.

Keine Quartalsberichte seit Mitte 2013

Grundsätzlich tagt der Hochschulrat laut eigener, seit 2008 gültiger Geschäftsordnung nicht öffentlich. Doch „zur Gewährleistung einer sachgerechten Transparenz innerhalb der Hochschule“ sollen Mitglieder und Angehörige der Universität „im angemessenen Umfang über die Tätigkeit des Gremiums unterrichtet werden.“

Bis Mitte 2013 erfolgte dies über quartalsmäßig publizierte Berichte, was seitdem ohne Angabe von Gründen jedoch ausbleibt. Laut blickfeld-Hochschulrechtsexperten Andreas Schwarz „kommt der Hochschulrat der in seiner Geschäftsordnung festgelegten Transparenzpflicht nicht mehr nach.“ Zwar sei der Begriff „im angemessenem Umfang“ laut Schwarz „zunächst unbestimmt, doch dürfte eine regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung in festgelegten Abständen eine Mindestanforderung darstellen.“

Aufgaben des Hochschulrates

Der Hochschulrat wählt im Rahmen der Hochschulversammlung zusammen mit dem Senat die Rektoratsmitglieder und kontrolliert die Wirtschaftsführung der Universität. Ferner äußert er sich durch Empfehlungen und Stellungnahmen u.a. zu Themen der Forschung, Lehre und des Studiums sowie zum Rechenschaftsbericht des Rektorates. Mindestens die Hälfte seiner Mitglieder müssen laut Gesetz Externe sein, die „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft tätig“ sind.

Er stand mit seiner Einführung im Rahmen des Hochschulfreiheitsgesetzes 2007 nicht zuletzt wegen mangelnder Transparenz und fehlender demokratischer Legitimation in Kritik. Die Forderung nach seiner Abschaffung konnte sich im Ende letzten Jahres beschlossenem Hochschulzukunftsgesetz nicht durchsetzen. Sein Einfluss wurde jedoch reduziert. Ferner muss er nun qua Gesetz Tagesordnung und Beschlüsse „in geeigneter Weise hochschulöffentlich“ bekanntgeben. »mw«

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