Seit Mitte 2013 keine Quartalsberichte über die Tätigkeiten des Hochschulrates mehr veröffentlicht
Knapp über 20.000 € haben die sechs ehrenamtlichen Mitglieder des Hochschulrates der Bergischen Universität Wuppertal im Jahre 2014 erhalten. Das geht aus einer Amtlichen Mitteilung der Universität hervor. Vier Mal hat der Hochschulrat laut Uni-Homepage im letzten Jahr getagt. Das wären 5.000€ Aufwandsentschädigung pro Sitzung. Was besprochen wurde, ist nicht bekannt. Lediglich die Tagesordnung der vierten Sitzung ist online abrufbar.
Keine Quartalsberichte seit Mitte 2013
Grundsätzlich tagt der Hochschulrat laut eigener, seit 2008 gültiger Geschäftsordnung nicht öffentlich. Doch „zur Gewährleistung einer sachgerechten Transparenz innerhalb der Hochschule“ sollen Mitglieder und Angehörige der Universität „im angemessenen Umfang über die Tätigkeit des Gremiums unterrichtet werden.“
Bis Mitte 2013 erfolgte dies über quartalsmäßig publizierte Berichte, was seitdem ohne Angabe von Gründen jedoch ausbleibt. Laut blickfeld-Hochschulrechtsexperten Andreas Schwarz „kommt der Hochschulrat der in seiner Geschäftsordnung festgelegten Transparenzpflicht nicht mehr nach.“ Zwar sei der Begriff „im angemessenem Umfang“ laut Schwarz „zunächst unbestimmt, doch dürfte eine regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung in festgelegten Abständen eine Mindestanforderung darstellen.“
Aufgaben des Hochschulrates
Der Hochschulrat wählt im Rahmen der Hochschulversammlung zusammen mit dem Senat die Rektoratsmitglieder und kontrolliert die Wirtschaftsführung der Universität. Ferner äußert er sich durch Empfehlungen und Stellungnahmen u.a. zu Themen der Forschung, Lehre und des Studiums sowie zum Rechenschaftsbericht des Rektorates. Mindestens die Hälfte seiner Mitglieder müssen laut Gesetz Externe sein, die „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft tätig“ sind.
Er stand mit seiner Einführung im Rahmen des Hochschulfreiheitsgesetzes 2007 nicht zuletzt wegen mangelnder Transparenz und fehlender demokratischer Legitimation in Kritik. Die Forderung nach seiner Abschaffung konnte sich im Ende letzten Jahres beschlossenem Hochschulzukunftsgesetz nicht durchsetzen. Sein Einfluss wurde jedoch reduziert. Ferner muss er nun qua Gesetz Tagesordnung und Beschlüsse „in geeigneter Weise hochschulöffentlich“ bekanntgeben. »mw«