Neues Hochschulrecht in NRW in Kraft getreten

Die Studienbedingungen und Arbeitsbedingungen an der Hochschule

Besonderes Augenmerk legt das neue Hochschulgesetz auf Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie auf die zunehmend heterogene Zusammensetzung der Studierendenschaft. So muss die Hochschule zukünftig eine Person als Beauftragte bzw. Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bestellen, wobei Näheres in der Grundordnung zu regeln ist. Die beauftragte Person wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Rechnung getragen wird. Dabei sind die zu ihren Gunsten geltenden Rechtsvorschriften zu beachten. Des Weiteren wirkt die oder der Beauftragte bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen und beim Nachteilsausgleich hinsichtlich des Zugangs und der Zulassung zum Studium sowie hinsichtlich des Studiums und der Prüfungen mit. Die oder der Beauftragte behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet die beauftragte Person eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen. Auch die Studierendenschaft muss bei der Wahrnehmung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder die besonderen Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern berücksichtigen. Der Studierendenschaft müssen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unentgeltlich Räume von der Hochschule zur Verfügung gestellt werden. Eine zunehmend heterogene Zusammensetzung der Studierendenschaft bedeutet ebenfalls eine große Herausforderung für das Hochschulwesen. Aus diesem Grund ist das Diversity Management nun eine gesetzlich verankerte Aufgabe der Hochschulen.

Die Arbeitsbedingungen an Hochschulen sollen kraft des neuen Hochschulrechtes verbessert werden. Zu diesem Zweck handeln das Land und die Hochschulen gemeinsam einen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen aus. In diesem Kodex sollen Vorgaben zu Befristungen und Teilzeitbeschäftigungen, Arbeitsumfeld, Weiterbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsmanagement gemacht werden. Des Weiteren sollen die Arbeitsbedingungen familienfreundlich gestaltet werden, so dass der Kodex auch Vorgaben zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthalten wird. Die Gleichstellung muss auch bei der Besetzung von Stellen strikt beachtet werden. So soll unter anderem der Frauenanteil in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf einem qualifizierten Anteil steigen. Im Falle des Hochschulrates müssen mindestens 40 Prozent seiner Mitglieder Frauen sein. Die Personalvertretung ist im neuen Hochschulgesetz ebenfalls ausgebaut worden. So werden zukünftig auch studentische Hilfskräfte eine Interessenvertretung haben. Die Studierendenwerke des Landes NRW können erstmals eine Personalrätekonferenz einrichten. Neben den allgemeinen Arbeitsbedingungen sind auch die wissenschaftlichen Arbeitsbedingungen von großer Bedeutung für eine Hochschule. Gerade vor dem Hintergrund der Plagiatsaffären der letzten Jahre wurde im neuen Hochschulgesetz festgelegt, dass alle an einer Hochschule wissenschaftlich Tätige sowie die Studierende zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet sind. Hierzu sind vor allem die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Ausblick

Das Hochschulrecht in Nordrhein-Westfalen ist von einer dynamischen Entwicklung geprägt. Auch mit diesem Hochschulgesetz wird nicht das letzte Wort in der Entwicklung des Hochschulwesens gesprochen sein. Nachdem die Hochschulen in NRW aufgrund des Hochschulfreiheitsgesetzes von 2007 eine sehr weitgehende Autonomie zuerkannt bekamen, ist diese nach dem neuen Hochschulrecht wieder zurückgeschraubt worden. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung wird wieder stärker bei der Gestaltung des Hochschulwesens mitwirken. Im Jahr 2006 war das Hochschulfreiheitsgesetz in der Kritik. Zwar bekamen die Hochschulen mehr Autonomie, doch wurde diese vor allem von der Hochschulleitung und von dem damals neugeschaffenen Hochschulrat wahrgenommen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Senates wurden hingegen deutlich zurückgeschraubt. Doch auch die Beschränkung des zuständigen Ministeriums im Wesentlichen auf eine Rechtsaufsicht über die Hochschulen und geringe Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Hochschulwesens war in der Kritik. Trotzdem etablierte sich das Hochschulfreiheitsgesetz von 2007 im Ergebnis. Nur im geringen Maße sahen vor allem die Hochschulleitungen und Hochschulräte noch Verbesserungsbedarf. Das Hochschulzukunftsgesetz griff die damalige Kritik an dem Hochschulfreiheitsgesetz wesentlich stärker wieder auf, in dem das zuständige Ministerium mehr Kompetenzen zugewiesen bekommen hat und die Mitwirkungsmöglichkeiten des Senates gestärkt wurden. Doch auch an dem Hochschulzukunftsgesetz gab und gibt es Kritik. Für die einen geht die Demokratisierung der Hochschulen nicht weit genug. So hätte nach diesen Kritikern unter anderem der Senat noch mehr gestärkt werden müssen, in dem er zum Beispiel alleine für die Wahl der Hochschulleitung zuständig wäre. Der Hochschulrat sollte demnach auf ein reines Beratungsorgan reduziert oder ganz abgeschafft werden. Auf der anderen Seite werden vor allem von den Hochschulleitungen die Begrenzung der Autonomie der Hochschulen und die Zurückübertragung von Kompetenzen an das zuständige Ministerium kritisch gesehen. Letztendlich wird sich zeigen müssen, ob sich das neue Hochschulrecht erfolgreich etablieren wird und eine sinnvolle Reform für die zukünftige Entwicklung des Hochschulwesens darstellt.

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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