Praxissemester: 425 Euro monatlich für alle Lehramtsstudierenden

Angehende LehrerInnen müssen im Master of Education (MEd) ein fünfmonatiges Praxissemester absolvieren. Das ist deutlich mehr als im alten Examensstudium, das nur wenige mehrwöchige Pflichtpraktika vorsah. Der Vorbereitungsdienst, das Referendariat, wurde hingegen von 24 auf 18 Monate reduziert. „Das Land spart also auf Kosten der Studenten und Kosten der Bildung“, schreibt Mariella Broscheid im Web. Sie hat die Online-Petition „Vergütung des Praxissemesters im Lehramtsstudium“ ins Leben gerufen und fordert 425€ im Monat für alle angehenden LehrerInnen im Praxissemester. Das NRW-Bildungsministerium winkt jedoch ab.

Online-Petition fordert Praxissemester-Vergütung im Master of Education

Durch das um sechs Monate verkürzte Referendariat spare das Land Nordrhein-Westfalen 7.500 Euro an Lohnzahlungen pro Lehramtsstudierenden, rechnet die Initiative vor. Den Studierenden würde dies nicht zugutekommen. Die müssten das Praxissemester selbst finanzieren, sei es per Kredit, Eltern oder Bafög. Ein Job sei aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nebenbei nicht möglich, wie uns auch frühere Wuppertaler Lehramtsstudierende bestätigten. Deshalb sei eine Vergütung unbedingt erforderlich.

Mindestlohn für Bachelor-AbsolventInnen?

12,5 Stunden wöchentliche Präsenzzeit in der Schule multipliziert mit einem Mindestlohn von 8,50€ ergeben auf den Monat gerechnet die von der Initiative geforderten 425€. Der tatsächliche Zeitaufwand für einen Studierenden im Praxissemester sei aber deutlich höher und läge laut den Initiatoren, die sich dabei auf die Uni Köln berufen, bei 37,5 Stunden. Hinzu kämen noch Fahrzeiten von teilweise mehreren Stunden zur nicht frei wählbaren Schule – die Vorbereitungskurse und der Besuch von weiteren Seminaren noch nicht mitgerechnet.

Kritik aus Wuppertal: Studierende erleben eine „extreme Drucksituation“

Prof. Dr. Ulrich Heinen, Vorsitzender des Gemeinsamen Studienausschusses der Wuppertaler School of Education, kritisierte im Rahmen der diesjährigen Debatte zum Lehrausbildungsgesetz die Ausgestaltung des Praxissemester. Laut seiner Stellungnahme (ab Seite 21) habe es in Wuppertal einige Studierende gegeben, „die ihr Studium tatsächlich abbrechen mussten“, weil sie ihre Existenz während des Praxissemesters nicht sichern konnten. Dabei käme es zu der „absurden Situation“, dass Studierende ihren vergüteten Aushilfslehrerjob kündigen müssen, bei dem sie „reiche Erfahrung machen“, um an einer anderen Schule das Praxissemester zu absolvieren. Weiter spricht Heinen die „extrem ungünstig geschnittene Ausbildungsregion“ der Bergischen Universität an, denn „direkt hinter Wuppertal hört es auf, dann geht es bis zur niederländischen Grenze, das heißt, enorme Fahrzeiten.“ Insgesamt werde ihm zufolge eine „soziale Härte“ deutlich, für die es „keinen Fonds oder Ähnliches“ zur Kompensation gäbe. Er fasst zusammen: „Wir haben also eine extreme Drucksituation.“

Praxissemester kann nicht vergütet werden

blickfeld hat das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen um eine Stellungnahme zur Petitionsforderung gebeten. Da die Studierenden „im Praxissemester durch Lehrkräfte an Schulen und durch Fachleitungen der Seminare ausgebildet“ werden und im „Unterschied zum Vorbereitungsdienst […] keine eigenverantwortlichen Unterrichtsstunden“ erteilen, „kann das Praxissemester nicht vergütet werden“, heißt es aus dem Ministerium. Darüber hinaus investiere das Land NRW während des Praxissemesters in die Lehramtsausbildung. „Beim Vollausbau des Praxissemesters (circa 7.500 Studierende pro Jahr) werden für die ausbildungsfachliche Betreuung der Studierenden und deren Praxisberatung zusätzliche Lehrerstellen mit einem Gegenwert von 28,3 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt“, erklärt das Ministerium weiter. Zudem fügt das Ministerium hinzu, dass die Studierende „über ein NRW-Ticket“ verfügten und das Land „die Studiengebühren […] abgeschafft“ habe.

Platzvergabe im Praxissemester: Sache der Universitäten

Zur Verteilung der Praxissemesterplätze erklärt das Ministerium, dass diese „federführend“ durch die Universitäten erfolge: „Die Auswahl der Schulen findet mit Hilfe der Plattform PVP (Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester – Anm. d. Red.) statt. Im Rahmen des Verfahrens werden neben der Fächerkombination sowie dem Bedarf bzw. den Kapazitäten der beteiligten Institutionen auch soziale Härtefälle berücksichtigt. Bei Problemen können sich die Studierenden an das jeweilige Praktikumsbüro wenden.“

Ein Ende der damit verbundenen Diskussionen ist indes nicht zu erwarten. Die Forderung nach einer Vergütung des Praxissemesters und die Beschwerden über die Platzvergabe existieren seit Start des Praxissemesters und werden mit jeder Lehramtsgeneration neu belebt. »mw«

Titelbild: Keine Vergütung im Praxissemester © »xedel«

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