Selbstauflösung des Studierendenparlamentes?

Am kommenden Mittwoch, den 8. Februar 2017, wird sich um 18 Uhr im AStA-Großraumbüro (ME.04) das neugewählte Studierendenparlament konstituieren. Trotz der bei der Wahl aufgetretenen Unregelmäßigkeiten (blickfeld berichtete) wird das Parlament auf Grundlage des Wahlergebnisses tagen. Folgende Sitzverteilung gilt dabei:

  • Bund internationaler Studierender (BIS): 3 Sitze
  • Grüne Liste: 3 Sitze
  • RCDS & Unabhängige: 3 Sitze
  • Juso Hochschulgruppe: 9 Sitze
  • LuF – Liberale und Freibeuter: 1 Sitz
  • Die PARTEI – Deine LieblingsLISTE: 2 Sitze

StuPa-Neuwahl durch Schlichtungsrat oder Studierendenparlament

Schon kurz nach der Verkündung des Wahlergebnisses hatten sich die zur Wahl stehenden Listen für eine Neuwahl ausgesprochen. Unklar ist, ob diese – wie bei der vorletzten StuPa-Wahl 2015 – als Ergebnis des Wahlprüfungsverfahrens durch den Schlichtungsrat folgt oder das Studierendenparlament eine „Abkürzung“ nimmt und auf der konstituierenden Sitzung die Selbstauflösung beschließt. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt ist in der Einladung vermerkt. Damit wäre – gemäß eines entsprechenden Beschlusses mit Zweidrittelmehrheit – der Weg für Neuwahlen unmittelbar geebnet, auch wenn diese ohnehin frühstens zum Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester 2017 stattfinden könnte. Sowohl der Wahlausschuss, als auch alle an der Wahl beteiligten Listen, haben jeweils eine Wahlanfechtung eingereicht, mit der sich der Schlichtungsrat auseinandersetzen muss. Diesem sechsköpfigen Gremium gehören jeweils zwei durch das Parlament, dem AStA sowie der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) gewählte Mitglieder an.

„Übergangs“-AStA soll gewählt werden

Wie aus hochschulpolitischen Kreisen zu hören ist, soll nicht der derzeit noch amtierende AStA bis zur womöglich stattfindenden StuPa-Neuwahl kommissarisch die Geschäfte leiten, sondern ein „Übergangs“-AStA gewählt werden, an dem alle im Parlament sitzenden Listen beteiligt sind. Die personelle Besetzung überschneide sich zum Teil mit dem jetzigen AStA, soll aber auch einige Neubesetzungen vorsehen. Entsprechende Tagesordnungspunkte wie „Wahl des AStA-Vorsitzes“, „Wahl des*der Finanzreferent*in“ sowie „Einrichtung der AStA-Referate“ bieten bereits zur kommenden StuPa-Sitzung die Möglichkeit zur personellen Umgestaltung des AStA an. Neben den Pflichtreferaten „Vorsitz“ und „Finanzen“ soll die bisherige Gliederung in „Presse&Öffentlichkeit“, „Kultur“, „Gebäude“, „Ökologie&Mobilität“, „Hochschulpolitik“ und „Soziales“ erhalten bleiben. Zu den Zielen und Absichten des „Übergangs“-AStA ist bislang nichts bekannt.

Aufwandsentschädigung für den Wahlausschuss

Neben weiteren, für eine Konstituierung üblichen Punkten, wie etwa die „Wahl des Präsidiums“ oder die „Besetzung der Ausschüsse“, müssen die neuen ParlamentarierInnen auch über die Aufwandsentschädigung des Wahlausschusses entscheiden. In der Wahlordnung heißt es dazu: „Die Verteilung der Aufwandsentschädigung unter den Mitgliedern des Wahlausschusses ist im Einvernehmen mit dem Studierendenparlament festzulegen.“ (§ 5 Absatz 4 Satz 2 – Wahlordnung der Studierendenschaft)

Die Sitzung des Studierendenparlamentes ist öffentlich und kann von interessierten Studierenden besucht werden. Die blickfeld-Redaktion wird an dem Abend ebenfalls vertreten sein. »mw«

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