StuPa: Neuwahl und Kassenprüfung

Die Tagesordnung steht dabei ganz im Zeichen der Entscheidung des Schlichtungsrates, der die diesjährige StuPa-Wahl kürzlich für ungültig erklärt hat. Die Parlamentarier müssen nun einerseits einen Termin für die Neuwahl bestimmen, andererseits einen Ausschuss wählen, der diese Wahl organisiert und durchführt.

Gewählt wird ebenso vom 1. bis zum 3. Dezember: Neben dem Senat und den Fakultätsräten wird erstmalig auch eine Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte gewählt. Der Personalvorschlag erfolgt durch die Studierendenschaft bzw. das StuPa, das dazu eine kleine Ausschreibung veröffentlicht hat. Interessierte Studierende können sich während der StuPa-Sitzung vorstellen oder sich beim StuPa-Präsidium melden, sollten sie an dem Tag verhindert sein.

Zudem müssen die StuPa-Mitglieder KassenprüferInnen bestellen, die die AStA-Haushaltsjahre 2012/13, 2013/14 und 2014/15 prüfen. Die gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Prüfung fand zuletzt für das Jahr 2011/12 statt und deckte damals den von Spiegel Online als „Das Schluckwunder von Wuppertal“ betitelten Getränkeschwund von fast 10.000 Euro auf, dem zwischenzeitlich auch die Wuppertaler Staatsanwaltschaft (ergebnislos) nachging.

Grundsätzlich können alle an der Uni Wuppertal eingeschriebenen Studierenden sowohl am Wahlausschuss als auch an der Kassenprüfung ehrenamtlich mitwirken. „Eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit“ kann laut Satzung der Studierendenschaft durch das Studierendenparlament beschlossen werden. Für weiterführende Informationen steht das amtierende StuPa-Präsidium gerne per Mailadresse zur Verfügung: stupapraes (at) asta.uni-wuppertal.de (Bitte abtippen) »mw«

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