VRR-Semesterticket soll bis 2019 um 43% teurer werden

Von aktuell 110,16 € auf fast 160 €* soll stufenweise bis 2019 der VRR-Anteil im Semesterticket pro Halbjahr steigen. Hinzuzurechnen ist noch die NRW-Erweiterung in Höhe von aktuell 46 €. Der neue Vertrag liegt den Studierendenschaften bereits vor. Er soll ab dem Wintersemester 2015/2016 gelten. Die Entscheidung, ob das Ticket weitergeführt wird, muss laut VRR jedoch bis Ende November 2014 erfolgen. Die betroffenen ASten wollen nachverhandeln. Ferner könnte die Wuppertaler Studierendenschaft darüber abstimmen, ob es an der Bergischen Universität Wuppertal weiterhin ein Semesterticket geben soll.

Wuppertaler Studierendenschaft könnte per Urabstimmung über die Fortsetzung des Semestertickets entscheiden

Der VRR-Verwaltungsrat begründet in seiner Sitzungsvorlage die einstimmig beschlossene Preissteigerung mit einem „deutlich unterproportionalen Beitrag des Semestertickets zur Kostendeckung im ÖPNV“ sowie einer Gerechtigkeitslücke „im Vergleich zu anderen Tickets des Ausbildungsverkehrs.“

Auf den Monat umgerechnet würde der VRR-Anteil des Semestertickets 2019 knapp über 26 €* kosten und somit rund 8 € mehr als aktuell. Auszubildende müssen für die gleiche Mobilität 105,80 € bezahlen.

Leonie Sieger, amtierende AStA-Referentin für Ökologie und Mobilität, argumentiert dagegen: „Das Ausbildungs- und das Semesterticket sind nicht miteinander vergleichbar. Während Azubis selbst entscheiden, ob sie ein Ticket beziehen und die Kosten teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, wird das Semesterticket von allen Studierenden finanziert – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.“

Ferner könne – so Leonie Sieger – der VRR keine belastbaren Zahlen zur Ticketnutzung vorlegen. Laut der studentischen Zeitung ak[due]ll hätten 2013 nach Auskunft des Verkehrsverbundes über 40% der Studierenden ihr Ticket genutzt. „Das sind Zahlen, die weder die Studierendenschaften noch die VRR-Verwaltungsratsmitglieder selbst nachvollziehen können“, erklärt Sieger, die selbst an der Sitzung des Verwaltungsrates teilnahm, auf der die Preissteigerung beschlossen wurde.

„Die betroffenen ASten prüfen derzeit das Vertragsangebot des VRR und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab“, so Sieger. „Wir setzen uns für eine angemessene Preisstruktur im gesamten VRR ein. Wie schon 2013 wollen wir uns die Preiserhöhung nicht gefallen lassen. Wir wollen das Ticket erhalten, beim Vertrag jedoch nachverhandeln“, erklärt die AStA-Referentin abschließend.

Urabstimmung? Hängt vom Studierendenparlament ab

Andreas Schwarz, ehemaliger AStA-Referent für Hochschulrecht, erklärt zum Thema VRR-Vertrag und Urabstimmung aus rechtlicher Sicht: „Das Semesterticket für den VRR-Bereich wurde 1994 durch eine Urabstimmung verbindlich eingeführt. Darauf stützend kann das Studierendenparlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder dem neuen Vertrag zustimmen oder ihn mit einfacher Mehrheit ablehnen.“ Anders sieht es aus, wenn keine Fortsetzung des Semestertickets für den VRR-Bereich gewollt ist. „Hier ist eine Urabstimmung notwendig, da nur so das verbindliche Votum der Studierendenschaft von 1994 aufgehoben werden kann“, weiß der Hochschulrechtsexperte. Nach seiner Auffassung müsste die Frage an die Studierenden der Bergischen Universität dann lauten: „Vertragsannahme oder Ausstieg aus dem VRR-Semesterticket-Angebot?“ Schwarz sieht die Entscheidung damit zuerst beim Studierendenparlament: „Das StuPa muss selbst entscheiden, ob es einem neuen Vertrag mit der erforderlichen Mehrheit zustimmt, ihn ablehnt oder die Entscheidung der Studierendenschaft im Rahmen einer Urabstimmung überlässt. Im Falle eines kompletten Ausstiegs aus dem Semesterticket-Angebot muss es jedoch zwingend eine Urabstimmung geben.“

Wegen der kürzlich stattgefundenen StuPa-Wahl hat sich das neue Studierendenparlament noch nicht konstituiert und somit zu diesem Thema auch noch nicht beraten. »mw«

*Eigene Kalkulation auf Grundlage des vorliegenden Vertrages

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  1. teressa tolstoi

    warum sollte ein wirtschaftsunternehmen wie der vrr, mit fertig ausgebildeten und evtl. praxiserfahrenen rechenkünstlern das risiko eingehen mit einer entscheidung, wie dem kündigen eines vertrages, verlust zu machen ? dafür gibt es keinen grund; daß wäre ziemlich blöd.

    vielmehr rechnet sich der vrr in beiden fällen einen gewinn aus – aus deren sicht nur eine kostendeckung.

    entweder sie bekommen mit dem semesterticket was sie wollen, oder eben ohne das semesterticket; also vertrag kündigen und nachbessern. wirtschaftlich und unternehmerisch betrachtet voll vernünftig.

    ich glaube, daß haben die sehr wohl durchkalkuliert.

    t.t.

  2. teressa tolstoi

    schon mal drüber nachgedacht, daß der vrr den vertrag gekündigt hat ? da kann urabgestimmt werden was will. also friss lieber studi, oder geh zu fuß.

    t.t.

  3. teressa tolstoi

    @ Leonie Sieger: da muß man dir schon recht geben, das semesterticket ist nicht mit dem azubiticket vergleichbar:
    – kostet für den vrr-bereich nämlich mal nur 1/5,
    – selbst für den stadtbereich ist das semesterticket noch um mehr als die hälfte billiger.

    t.t.

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