Wahlausschuss: Missbrauch der Stimmzettel unmöglich

Wuppertaler Studierende können vom 16. bis 20. Januar ein neues StuPa wählen

Vom 16. bis 20. Januar 2017 wird ein neues Studierendenparlament (StuPa) an der Bergischen Universität Wuppertal gewählt. Das Studierendenparlament ist verantwortlich für die Hochschulpolitik auf höchster Ebene. Es besetzt die wichtigen Ausschüsse und Gremien und verwaltet die Studierendenschaftsbeiträge. Alle eingeschriebenen Studierenden haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, ihre Stimme für eine der antretenden Listen abzugeben. Die Organisation hinter der StuPa-Wahl übernimmt ein Wahlausschuss. Die acht Studierende aus verschiedenen Fachbereichen sind ein eingespieltes Team. Bereits der reibungslose Ablauf der letzten Wahl ist ihnen zu verdanken. Doch wie viel Aufwand hinter der Organisation einer solchen Wahl steckt, ist vielen Studierenden nicht bewusst. Bereits vor der aktiven Wahlphase treffen sich die Mitglieder des Wahlausschusses, um die Organisation mit den Listen und der Hochschulleitung abzustimmen. Dazu wird die Wahlwoche ausführlich durchgeplant, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Außerdem obliegt dem Ausschuss die Erstellung der Wahlzeitung, die jede/r Studierende auf der AStA-Ebene und online auf der Seite des StuPa einsehen kann. In der Wahlzeitung veröffentlichen die aufgestellten Listen ihre Programme für die kommende Legislaturperiode. Auch die Stimmzettel werden vom Ausschuss vorbereitet. Bereits für die letzte Wahl entwarfen die Ausschussmitglieder einen speziellen Kopierschutz, der unautorisierte Kopien durch ein sichtbar werdendes Wasserzeichen enttarnt. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um einen Missbrauch der Stimmzettel entgegenzuwirken. Die Verhinderung von Wahlbetrug spielt auch während der Wahlwoche eine entscheidende Rolle. Ganz traditionell wird es ein WählerInnenverzeichnis aus Papier geben, welches jede/r WählerIn nach Vorlage seines Lichtbildausweises gegenzeichnen muss. Außerdem werden die Wahlurnen permanent mit mindestens zwei Personen besetzt. Dadurch erhofft sich der Wahlausschuss erneut eine erfolgreiche Wahl garantieren zu können. Einziger Wermutstropfen ist die geringe Wahlbeteiligung. Daher der Appell des Wahlausschusses an alle Studierenden: „Informiert euch und geht wählen!“ Wer also die Arbeit des Ausschusses würdigen und sich aktiv an der Umsetzung seiner Interessen auf Hochschulebene beteiligen möchte, geht vom 16. bis 20. Januar zur Wahl. An allen drei Uni-Standorten ist dies in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Mensa möglich. Detailliertere Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl finden sich auf der Seite des Studierendenparlaments. »ae«

Titelbild: Der Wahlausschuss 2017 (v.l.n.r.): Jennifer Fornol, Christian Martin, Christin Heisterhagen (stllv. Vorsitzende), Nuno R. Pereira Vaz (Vorsitzender), Niklas Mittelstädt und Daniel Molitor – nicht auf dem Foto sind Adriano Ciavarella und Julia Bieber. © Christin Heisterhagen

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  1. „Es gibt insgesamt drei Wahllokale. Eines für und auf jedem Campus“ (AStA)
    „Die acht Studierende aus verschiedenen Fachbereichen sind ein eingespieltes Team.“ (Blickfeld)

    8 Wahlausschußmitglieder, denen eine gehörige Anzahl von WahlhelferINNEn zur Verfügung gestellt wird, sind nicht in der Lage in 3 Wahllokalen 5 Tage je 6 Stunden lang für Ordnung zu sorgen, so daß vermutlich ein „minderwertiges Subjekt“ (LuF) unbeobachtet an 1 Tag in 2 Urnen 245 mißbrauchsichere Stimmzettel unrechtmäßig einwerfen kann und so ein „schwerer Schlag für das Vertrauen in die rechtmäßigen demokratischen Abläufe“ (RCDS) versetzt wird?

    3 Wahllokale ! Und keine durchgängige Beaufsichtung ?

    Wo waren denn die Wahlbeobachter der beteiligten Listen?
    Rund 80 KandidatINNen sollen für ausreichend Stimmenzulauf für die Listen sorgen, kümmern sich aber nicht um den Ablauf?

    Zählen wir tatsächlich zu jenen, die andere Länder für ihren Mangel an demokratischem Verständnis und Wahlmanipulationen schelten?

    Die einzigen, für die das einen Schlag bedeutet, sind die 1.477 WählerInnen (7,33%), deren Stimmabgabe offenbar selbst jenen die gewählt werden wollen nicht soviel bedeutet, daß sie angemessen geschätzt und geschützt wird – vielleicht will jenes Subjekt auch genau dies zum Ausdruck bringen:
    es hat keine besondere Bedeutung, denn betroffen ist nur eine kleine, nicht weiter schützenswerte Minderheit einer veralteten und aussterbenden Spezies – man nannte sie einst „Demokratie“…
    …und 92,67% sehen dabei zu.

  2. Die genannten Ergebnisse sind die vom Vorjahr !

    Blöder Fehler, zu glauben, die zuletzt veröffentlichten wären die aktuellen; steht allerdings auch drin:
    denkt euch ein „ungefähr“ oer „wahrscheinlich“ davor, dann stimmt’s schon.

  3. Da haben’s aber welche eilig:
    „ist davon auszugehen, dass das so erreichte Gesamtergebnis der Wahlen zum Studierendenparlament 2017 für nicht gültig zu betrachten ist“,
    http://rcds-wuppertal.de/2017/01/21/standpunkt-ergebnis-der-stupa-wahl-2017/

    Der restliche hier nicht genannte Teil der Wahlordnung ist ebenso gültig, wie z.B. nachzulesen ist:
    § 17 Bekanntmachung der Wahlergebnisse
    (1) Das Ergebnis der Wahl zum Studierendenparlament ist unverzüglich nach der Auszählung durch den
    Wahlausschuss bekannt zu geben.

    § 34 Zuständigkeit für die Wahlprüfung
    (1) Über die Gültigkeit der Wahl zum Studierendenparlament und zu den Organen der Fachschaft entscheidet der Schlichtungsrat.

    § 35 Das Wahlprüfungsverfahren
    (1) Die Wahl ist mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses unbeschadet eines Wahlprüfungsverfahrens gültig.

    Also:
    der WA hat ein Ergebnis festzustellen, daß angefochten werden kann. Dann kommt die Wahlprüfung durch den SR, der eine Entscheidung trifft.

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