Autsch!!! So bekommt ihr beim Uni-Unfall die beste Versorgung

Wuppertaler Studierende profitieren von der gesetzlichen Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Ob auf dem Weg zur Vorlesung, während der Versuchsreihe im Labor, beim Engagement in der Fachschaft oder im Fußballkurs des Hochschulsports – es kann jeden erwischen. Was viele dabei nicht wissen: Bei „allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen“, sind Wuppertaler Studierende gesetzlich unfallversichert, wie Arno Ueberholz, Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an der Bergischen Universität (Dezernat 5, Abteilung 5.5) weiß. Gemeinsam mit blickfeld hat er die wichtigsten Infos zum Unfallversicherungsschutz zusammengefasst:

Gesetzliche Unfallversicherung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer profitiert vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nicht nur für Bedienstete der BUW, sondern auch für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule. Gasthörer oder sogenannte SeniorInnenstudierende sind nicht versichert, da diese Studien eher Freizeitcharakter aufweisen.
Wann bin ich gesetzlich unfallversichert?
Der Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören bei Studierenden nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an der studentischen Selbstverwaltung (Fachschaft, AStA und Co.), der Besuch der Universitätsbibliothek, die Teilnahme am Hochschulsport oder planmäßige Exkursionen.
Auch die unmittelbaren Wege (ohne Umwege), zwischen Wohnung und Hochschule, sowie innerhalb der BUW – also bspw. zwischen den Veranstaltungen – sind versichert.
Wann bin ich nicht unfallversichert?
Nicht versichert sind private Studienfahrten oder das Nachbereiten einer Uni-Veranstaltung in den eigenen vier Wänden. Im Praktikum ist grundsätzlich der ausführende bzw. anbietende Betrieb für den Unfallversicherungsschutz zuständig. Mehr dazu auch unter Unfallversicherungsschutz für Studierende im Praktikum.
Was ist der Unterschied zwischen der Unfallversicherung und meiner gesetzlichen Krankenversicherung?
Zum Unfallversicherungsschutz heißt es im siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII): „… nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.“ Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur Leistungen „unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots“ enthalten, wie auch im SGB V nachzulesen ist.
Diese kleine Differenz kann im Schadensfall einen wesentlichen Unterschied bei der Auswahl der Behandlung und somit auch bei der Übernahme der Kosten ausmachen. Der Unterschied geht sogar so weit, dass bei bleibenden Schäden eine Rente durch die Unfallversicherung gezahlt wird.
Was muss ich beachten, um von der Unfallversicherung profitieren zu können?
Um die Ansprüche geltend machen zu können, ist es wichtig, nach einem erlittenen Unfall unbedingt das vorgeschriebene Formblatt bei der zuständigen Stelle – Abteilung 5.5 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – einzureichen. Das Formblatt zur Unfallanzeige ist (in Papierform) im Sekretariat des Dezernates 5 (L.10.17) erhältlich.
Bei der Behandlung, ob beim Arzt oder im Krankenhaus, ist als Leistungsträger die Unfallkasse NRW anzugeben. Idealerweise wird zur Behandlung ein sogenannter Durchgangsarzt aufgesucht, also ein Arzt der gesetzlichen Unfallversicherung und Spezialist der Unfallmedizin. Weitere Informationen sind in der Broschüre „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen“ nachzulesen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die MitarbeiterInnen des zuständigen Dezernates 5 in der Abteilung 5.5Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Sollte euch auf dem Campus ein Unfall passieren, so empfiehlt es sich, den Uni-Notruf unter der Nummer 0202 439 2121 anzurufen. Auf diese Weise wird die Uni-Sicherheitszentrale alarmiert, die einen Betriebssanitäter losschickt, den Rettungswagen anfordert und dafür sorgt, dass der Notarzt euch schnell auf dem Campus findet. Mehr Infos gibt es im Artikel „Im Notfall die 2121* wählen“. »mw«

Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende in NRW

Die für uns zuständige Unfallkasse NRW hat einen kurzen Film zur gesetzlichen Unfallversicherung an NRW-Universitäten veröffentlicht:

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  1. Sehr interessanter Artikel. Unfallversicherung ist sehr wichtig. Leider denken viele nicht an eine Versicherung während des Studiums.
    Es ist wichtig immer gut versichert zu sein. Vielen Dank für die tollen Informationen.

    Gruß Sandra

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