Lebst Du nur oder wohnst Du schon?

GEZ-Gebühren

Zum Umgang mit dem „einfachen“ Rundfunkbeitrag der GEZ…

Gastartikel von Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW)

Im Ranking der unbeliebtesten Berufe lag der des „GEZ-Gebühren-Agenten“ zuletzt gleichauf mit dem des Gerichtsvollziehers. Unter den beliebtesten Hobbys der Deutschen konkurrierte das Vermeiden von GEZ-Gebühren mit dem Versicherungsbetrug – beides gilt als Kavaliersdelikt. Um Zweifeln an meiner Integrität sogleich die Spitze zu nehmen: ich bin ein Anhänger des öffentlichen Rundfunks. Private Sender wie RTL beweisen täglich, dass ohne Rundfunkgebühren in der Regel kein gutes Programm zu haben ist.

Vor diesem Hintergrund war ich erfreut zu hören, dass nun ein „einfaches und gerechtes“ Beitragssystem gilt. Die dabei entscheidende Frage „Wohnst Du schon?“, wird nicht von einem schwedischen Möbelhaus beantwortet, sondern von der GEZ, die der Einfachheit halber nun „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt. Eine weitere Vereinfachung: die Frage, ob man die „Gebühren-Agenten“ in die Wohnung lassen muss, stellt sich gar nicht mehr. Die GEZ, pardon der ARD ZDF…..-Service hat Ihre Daten schon längst – und zwar von den Meldeämtern der Stadt.

Möglicherweise stehen wir – dank der GEZ, pardon… Sie wissen schon – in unserem gesellschaftlichen Miteinander vor historischen Umwälzungen. Menschen werden sich künftig gründlich überlegen, ob sie mit anderen wohnen oder lieber alleine. Warum?

Beitragsschuldner ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede/r Mieter/in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung. Gibt es – wie bei einer WG – mehrere Inhaber/innen, so haften sie als Gesamtschuldner. Das bedeutet, der Rundfunkbeitrag kann zwar nur einmalig, aber – wahllos und vollständig – von jedem Bewohner bzw. jeder Bewohnerin verlangt werden. Diese/r hat dann den Anspruch darauf, von den anderen Mitbewohner/innen ihren/seinen Anteil zu erhalten. Viel Spaß dabei! Komplizierter wird es, wenn einzelne Mitbewohner/innen – wie Empfänger/innen von BAföG-Leistungen – von der Beitragspflicht befreit sind; die können nicht herangezogen werden. Der „Trick“, dass eine Wohngemeinschaft einfach einen „BAföG-Empfänger“ benennt und dieser dann nicht zahlen braucht, weil der beitragsbefreit ist, funktioniert allerdings nicht. Alles klar?

Der neue GEZ-Schnelltest für Studenten – Rundfunkbeitrag zahlen leicht gemacht …

So viel vorweg: Wer den neuen Rundfunkbeitrag nicht zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belangt werden. Deshalb macht es Sinn, sich mit der „einfachen und gerechten“ Materie zu befassen.
Probieren wir es doch gleich mal aus! Wenn Sie jede der folgenden Fragen richtig beantworten können, winkt eine Festanstellung bei der GEZ, pardon dem „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.

1. Wie ist die neue Beitragspflicht geregelt?
2. Wer muss zahlen?
3. Was ist eine „Wohnung“?
4. Wie zählen Wohnplätze in Studentenwohnheimen als „Wohnungen“?
5. Wie kann man sich von der Beitragspflicht befreien lassen?
6. Wie werden die Beitragszahler in Wohngemeinschaften ausgesucht?
7. Können Wohngemeinschaften den/die Beitragszahler/in selbst bestimmen?
8. Kann der Vermieter stattdessen den Rundfunkbeitrag übernehmen und über die Miete oder Betriebskosten auf die Mieter anteilig umlegen?
9. Wie kommen die Rundfunkanstalten an die Mieterdaten?
10. Was passiert, wenn ich schon bisher Gebührenzahler war?
11. Welche Auskunftspflicht habe ich als Mieter/in?
12. Kann ich mich „drücken“ und was passiert, wenn ich nicht zahle?
13. Können die Rundfunkanstalten Zutritt zu Wohnungen verlangen?

Die Auflösung des Schnelltests finden Sie unter:
http://hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/Wohnen/wasistwichtig/GEZ

Weitere Informationen sind im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de zu finden; dort erhalten Sie auch das Antragsformular für die Befreiung von der Beitragspflicht.

Gastautor: Fritz Berger

fritz-berger Fritz Berger, Jahrgang 1955, Assessor jur., ist seit 7/1987 Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal. Seit 2012 ist er Vorsitzender des Ausschusses „Studienfinanzierung“ des Deutschen Studentenwerkes (DSW). Im Rahmen des DSW ist er seit 12/2009 außerdem Vorsitzender der Deutsch-Französischen Kommission, Mitglied der Deutsch-Polnischen Kommission seit 2007, sowie Mitglied der Deutsch-Japanischen Kommission seit 9/2010. Seit 12/2009 ist er auch Stellvertretender Vorsitzender der Darlehenskasse (Daka) der Studentenwerke NRW e.V.

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