Rund ums Thema „Studieren im Ausland“

Die neue Ausgabe von blickfeld ist da!

Den Blick über den Tellerrand zu wagen, bedeutet nicht nur neue Leute und fremde Kulturen kennenzulernen. Ganz oft lernt man auch eine ganze Menge über sich. In unserer aktuellen Ausgabe berichten Studierende von ihren Erfahrungen im Ausland. Zudem geben wir Tipps darüber, was du beachten solltest, wenn dich das Reisefieber packt und welche Förderungsmöglichkeiten es gibt, die deinen Traum vom Auslandsstudium oder -praktikum Realität werden lassen.

Also lest rein! Die Printausgabe liegt an den bekannten Auslagestellen und ist hier als PDF einsehbar. »red«

Campus Grifflenberg

  • In der Universitätsbibliothek,
  • in den Räumen der Fachschaften,
  • auf der AStA-Ebene (Gebäude ME, Ebene 04),
  • im UniKiosk am Haupteingang,
  • auf den Flur-Tischen im Gebäude O, Ebenen 07/10 und in Gebäude I, Ebene 15,
  • im Geschäftszimmer der Germanistik in Gebäude O, Ebene 08, Raum 33,
  • auf der Mensaebene (Gebäude ME, Ebene 05) in den viereckigen Zeitungsständern,
  • im Uni-Shop und in der Filiale der Stadtsparkasse Wuppertal auf der Mensaebene (Gebäude ME, Ebene 05),
  • im Eingangsbereich des Hochschul-Sozialwerkes (Gebäude ME, Ebene 03) im Zeitschriftenständer,
  • im Rektoratsgebäude in Gebäude B, Ebene 07 (Uni-Marketing) und
  • im untersten Regalfach vor dem Prüfungsamt A (Ablage für Prüfungsanmeldungen o.ä.) am Zentralen Prüfungsamt auf T.10.

Campus Freudenberg

  • Bei der Fachschaft, am Prüfungsamt und in der Bibliothek.

Campus Haspel

  • Auf dem Tisch neben dem Eingang von Gebäude HD, im Flur von Gebäude HB und in der Bibliothek.

Stadt Wuppertal

  • In der Stadtbibliothek Wuppertal in Elberfeld und
  • in diversen Gastronomien und Lokalen.

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  1. volkmar franz

    Wichtig:
    – der Antrag auf Ticketerstattung ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme vollständig einzureichen.
    – bei einer mehrere Semster übergreifenden Maßnahme sind die Belege für jedes betroffene Semester einzureichen.

    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erstattung des Mobilitätsbeitrags benötigen wir folgende Unterlagen:

    Allgemein
    – vollständig ausgefüllter Antrag (s. AStA-Seite)
    – Immatrikulationsbescheinigung des Antragssemesters
    (für das der Antrag gestellt wird)
    – Semesterticket des Antragssemesters
    (für das der Antrag gestellt wird)

    Antragsgrund 1 – Auslands-/Urlaubssemester
    – Immatrikulationsbescheinigung des Antragssemesters
    mit dem Aufdruck „beurlaubte/r Student/in
    oder
    – einen Nachweis der hiesigen Hochschule über
    die Anerkennung von Studienleistungen im Auslandssemester
    (z.B. „learning agreement“)

    allgemeine INFORMATION
    – Angebrochene, wie auch zurückliegende Monate des Antragssemesters können für
    Anträge der Gründe 1,2 und 6 nicht erstattet werden;
    Anträge der Gründe 3 und 4 können bis zum Ende des Antragssemester gestellt werden.
    – Eine Rückerstattung kann frühestens Ende des 1. Monats des Antragsemester erfolgen
    (Ende April für das SS, Ende Oktober für das WS).
    – Die Bearbeitung des Antrages kann 4-6 Wochen in Anspruch nehmen;
    eine Zahlung erfolgt ohne weitere Benachrichtigung.

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