Das Alkoholkonsumverbot gilt seit dem 26. Mai 2026 an folgenden Bahnhöfen: Bonn Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Essen Hbf, Dortmund Hbf und Münster Hbf. Am Kölner Hauptbahnhof gilt das Verbot bereits seit Anfang April. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen in den Bahnhöfen wird laut der DB durch die Bundespolizei seit Ende Mai verstärkt auf das Alkoholkonsumverbot hingewiesen. Auch würden DB-Beschäftigte, unter anderem mithilfe von Durchsagen und Aushängen, auf das Verbot aufmerksam machen. „Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden“, heißt es in einer Meldung der DB.
Ein Alkoholkonsumverbot für den Hauptbahnhof Wuppertal?
Das Verbot umfasst den gesamten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege und der Bahnsteige. Erlaubt bleibt das Mitführen alkoholischer Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden.
Auf die Frage der blickfeld-Redaktion, ob die DB plant, auch für den Hauptbahnhof in Wuppertal ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen, erklärt ein Bahnsprecher: „Die DB befindet sich bezüglich weiterer Standorte in Gesprächen mit den jeweiligen regionalen Partner:innen. Über weitere Standorte informieren wir zeitnah, wenn die Entscheidungen getroffen sind.“ »red«

