Zu den Schutzmaßnahmen der Landesinzidenzstufe 1 gehören u.a., dass es eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen gibt. Diese gilt etwa für Innenräume von Gaststätten, Museen und Zoos oder bei Bildungsveranstaltungen und Gottesdiensten. In Städten, die sich selbst in den Inzidenzstufe 0 oder 1 befinden (z. B. Wuppertal), gibt es bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie eine Ausnahme.
Corona-Maßnahmen: Im Einzelhandel in Wuppertal nur ein Kunde pro 10qm
Im Wuppertaler Einzelhandel gilt wieder die Beschränkung, dass nur ein Kunde pro 10qm eingelassen werden darf. Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/-innen gewährleistet werden. Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs usw. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Änderungen beim Schwimmbad- und Saunabesuch in Wuppertal
Ab Mittwoch, 28. Juli 2021, müssen Besucher/-innen von Schwimmbädern und Saunen ab sechs Jahre eines der drei „G“ (geimpft, genesen oder negativ getestet) nachweisen. Bis zu den Umkleiden besteht zudem eine Maskenpflicht. Außerdem müssen Zeitfenster vorab und online im Buchungsportal der Stadt für den Besuch gebucht werden, da die Personenzahl beschränkt werden muss und lange Warteschlangen im Kassenbereich vermieden werden sollen. Mehrfachkarten und die OperKombiCard gelten nach Angaben der Stadtverwaltung nicht mehr. »red«
Weitere Informationen zur Landesinzidenzstufe 1 und den geltenden Corona-Maßnahmen in Wuppertal
- Pressemitteilung der Stadt Wuppertal:
Inzidenzstufe 1 bringt Änderungen beim Schwimmbad- und Saunabesuch - Pressemitteilung der Stadt Wuppertal:
Land stuft ganz NRW hoch: Inzidenzstufe 1 in Wuppertal - Übersicht des Landes NRW:
Coronaschutz-Regeln in Nordrhein-Westfalen - Informationsportal des Landes NRW:
Coronavirus in Nordrhein-Westfalen