Energiesparen in Wuppertal: Lichter aus in Berg und Tal?

Gas, Öl und Strom – die Energieversorgung dominiert das Nachrichtengeschehen. Neben gestiegenen Kosten und finanziellen Schwierigkeiten für Haushalte ist eine wichtige Frage: Bleibt die Energieversorgung über den Winter stabil? Dabei geht es nicht nur um die Gasversorgung, auch Stromsparen ist ein wichtiger Punkt. Im September ist eine Verordnung in Kraft getreten, die Maßnahmen zum Energiesparen vorsieht, die auch öffentliche Beleuchtungen betreffen. Wir wollten wissen: Welchen Einfluss haben sie auf zwei große Wuppertaler Lichtquellen?

Zum 1. September 2022 wurde die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ durch die Bundesregierung verabschiedet – ebenso sperrig mit dem Namen EnSikuMaV abgekürzt. Ihr Zweck ist eine „[…] Stärkung der Vorsorge […] um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden“. In den Medien wurde sie vereinfacht Energiesparverordnung genannt und beinhaltet als Maßnahmen: abgeschaltete Rolltreppen, reduzierte Temperaturen und eben auch nicht beleuchtete Wahrzeichen sowie abgeschaltete Werbebeleuchtung.

Energiesparverordnung gegen „Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen“

Die Ziele dieser Maßnahmen werden klar benannt: „Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.“

Dieses Ziel unterstützen die von uns angefragten Stellen ebenso. So haben wir bei den Betreibern der Wicküler City nachgefragt, deren beleuchteter Namensschriftzug am Elberfelder Nachthimmel kaum zu übersehen ist. In der Antwort auf unsere Nachfrage wird bekräftigt: „Selbstverständlich nehmen auch wir die EnSikuMaV sehr ernst“. Doch bei der Umsetzung gäbe es noch Hürden. Laut der Rückmeldung vom 26. September 2022 sei man noch in der Prüfung der Einsparmöglichkeiten. Dabei sei auch die Abschaltung der Werbebeleuchtung im Gespräch. Allerdings: „Da aus dem Bau heraus leider keine separaten Absicherungen der Beleuchtungen erfolgte, suchen wir derzeit nach technischen Alternativen zur Abschaltung.“ Zum Stand des Schreibens bedeutet dies: Das Licht brennt weiter.

MetaLicht an der Bergischen Universität wird um 22 Uhr abgeschaltet

Anders stellt es sich beim MetaLicht der Bergischen Universität Wuppertal dar. Zum Inkrafttreten der EnSiKuMav und zum Zeitpunkt unserer Anfrage leuchtete dies noch wie zuvor weiter. Wir wollten wissen: Fällt das MetaLicht unter die Verordnung entsprechend der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden? Dies verneint die Universität: MetaLicht sei ein Lichtkunstwerk und nicht zur Beleuchtung des Universitätsgebäudes bestimmt. Im Betrieb mache es vielmehr vor allem sich selbst als abstrakte künstlerische Form sichtbar. Einschränkungen seines Betriebes könnten daher nicht aus Paragraph 8 EnSikuMaV abgeleitet werden. Aber: „Auch wenn MetaLicht nicht unmittelbar von der Verordnung betroffen ist, haben es die Universität und der Künstler bereits für richtig befunden, die Betriebszeiten von MetaLicht als Reaktion auf die Energiekrise zu reduzieren: MetaLicht wird seit dem 30. September um 22 Uhr abgeschaltet.“ In der Zwischenzeit hat die Universität selbst weitere Maßnahmen zum Energiesparen veröffentlicht.

Das MetaLicht wird um 22 Uhr abgestellt – Foto: mw

Zum Ende September ist also eine nicht vollständige, aber eine ab 22 Uhr beginnende Abschaltung erfolgt. Dies ist vergleichbar mit den Regelungen zu Werbetafeln, die eine Abschaltung von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages vorsehen. Dabei betonen die Universitätsverantwortlichen, dass es sich nicht um eine Abschaltung, festgelegt anhand dieser Regelung aus der Energiesparverordnung handelt. Da aber der übliche Betrieb des MetaLichts in den „dunklen Tageszeiten“ erfolgt, erstreckt sich der Abschaltungszeitraum zumindest ähnlich.

Energiesparverordnung sieht bei Verstoß keine Konsequenzen vor

Das Ergebnis der EnSikuMaV erscheint anhand unserer Beispiele zwiespältig. Es existiert ein Bewusstsein für die Ziele und die Problematik, vor der Politik und Gesellschaft stehen. Das Beispiel der Bergischen Universität zeigt, dass Energiesparziele formuliert und Maßnahmen umgesetzt werden. Im Fall Wicküler City seien es die technischen Hürden, die eine Umsetzung verhindern, wenn auch die Bedeutung der Verordnung betont wird.

Inwieweit sich aus der Verordnung noch weiterer Zugzwang entwickeln lässt, ist fraglich. Denn aus ihr ergeben sich anscheinend keine direkten Rechtsmittel bei einem Verstoß, wie die Berliner Zeitung und das Lawblog berichten. Es erscheint also schwierig, auf Basis der Verordnung die Umsetzung einzufordern. Womöglich zeigt sie einen indirekten Effekt und schafft ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der Gemeinschaftsaufgabe zur Energieeinsparung. »hs«

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  1. Es ist unverständlich, dass das Metalicht nicht komplett ausgeschaltet wird. Soll es allen Wuppertaler*innen als Symbol dafür dienen, dass man Energiesparen momentan nicht zu ernst nehmen soll?

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