In Wuppertal gelten nun Corona-Regeln der Stufe 1

Wuppertal hat nicht nur eine 7-Tages-Inzidenz von 15,49 (Stand: 21. Juni, 8 Uhr), sondern liegt zugleich seit fünf Werktagen unter einem Wert von 35. Deshalb gelten ab heute die Lockerungen der Corona-Regeln der Stufe 1. Was bedeutet das im Detail?

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Die Lockerungen der Stufe 1 sind in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, die alle Stufen und Regelungen beinhaltet. Für Wuppertal gilt seit heute, 21. Juni 2021, u.a. folgendes:

Gastronomie: Drinnen und Draußen ohne negativen Corona-Test möglich

Während Gäste die Außengastronomie bereits seit Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung ohne vorherigen negativen Corona-Test besuchen konnten, gilt dies jetzt für die Innengastronomie – auch, weil die Landesinzidenz unter 35 liegt (9,2 – Stand: 21. Juni, 0 Uhr). Genesene oder vollständig geimpfte Menschen sind generell von der Testpflicht befreit. Freibäder dürfen ebenfalls ohne vorherigen Test öffnen. Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.

Corona-Lockerungen auch für Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Theater, Oper und Kinos können nun von bis zu 1.000 Personen besucht werden, sofern ein fester Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern auch hier negative Tests vorliegen. Wer seinen Geburtstag nachholen möchte, kann nun draußen mit bis zu 100 Gästen und drinnen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand feiern, sofern von allen Personen negative Tests vorliegen.

Corona: Genesene und Geimpfte sind negativ getesteten Personen gleichgestellt

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht in den Fällen, in denen es laut Coronaschutzverordnung noch erforderlich ist, keinen negativen Corona-Test beizubringen. Die Details dazu führt das Land NRW in seinem FAQ aus.

Eine Übersicht aller Lockerungen, die mit den Regeln der Stufe 1 einhergehen, lässt sich im Web abrufen unter: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

NRW lockert die Maskenpflicht im Freien

In Nordrhein-Westfalen gelten mittlerweile in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Corona-Regeln der Stufe 1. Im Zuge dieser Entwicklung hat die nordrhein-westfälische Landesregierung heute die Maskenpflicht im Freien weitgehend aufgehoben. Sie gilt nur noch da, wo wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt, also:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern,
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer/-innen außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes und
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben laut Landesregierung grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf. »red«

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