Nur noch FFP2-, KN95- oder N95-Masken in Bussen und Bahnen erlaubt

Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) haben die Maskenpflicht in Bus und Bahn verschärft. Zudem gelten in Wuppertal die "Bundes-Notbremse" und die aktuelle NRW-Coronaschutzverordnung.

Das Tragen einer medizinischen OP-Maske, einer Alltagsmaske oder einer selbst genähten Behelfsmaske ist laut den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) nicht mehr ausreichend. Stattdessen müssen Fahrgäste nun eine Atemschutzmaske mit den Standards FFP2, KN95 oder N95 tragen. Diese Pflicht „gilt in allen Bussen, Schwebebahnen, WSW Cabs, an allen Haltestellen, an den Schwebebahnstationen, an Bahnsteigen, in Bahnhöfen und in unseren MobiCentern, sobald diese wieder öffnen dürfen.“

Corona: In Wuppertal gelten die „Bundes-Notbremse“ und die NRW-Coronaschutzverordnung

Seit dem 24. April 2021 gelten bereits die bundesweiten Beschränkungen der „Bundes-Notbremse“ bzw. des Infektionsschutzgesetzes in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben. Dazu zählt auch die Stadt Wuppertal mit einer Inzidenz von deutlich über 200. Darüber hinaus gelten die bisher in der NRW-Coronaschutzverordnung ergriffenen Schutzmaßnahmen fort.

Die aktuellen Maßnahmen für Wuppertal fasst die Stadt auf ihrer Webpräsenz zusammen. Es gelten (u.a.):

  • eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen (bspw. medizinische Notfälle oder berufliche/dienstliche Tätigkeiten),
  • die Möglichkeit, zwischen 22 und 24 Uhr alleine körperlichen Aktivitäten im Freien, etwa Joggen oder Spazierengehen, nachzugehen,
  • Kontaktbeschränkungen bei Treffen im öffentlichen und privaten Raum (nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts. Ausgenommen bei der Zählung sind Kinder unter 14 Jahren),
  • ein Verbot von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung, mit Ausnahme von Abschlussklassen und Förderschulen (weitere Informationen: NRW-Schulministerium),
  • Regelungen für die Öffnung von Geschäften des täglichen Lebens und für andere Arten von Geschäften (Stichwort: „Click und Collect“),
  • Schließungen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Theater, Kino und Fitnessstudios),
  • Regelungen für die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien (bspw. nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt),
  • Einschränkungen bei körpernahen Dienstleistungen (nur in medizinisch notwendigen Fällen erlaubt sowie der Friseurbesuch mit einem tagesaktuellen Negativ-Test) und
  • die Pflicht zum HomeOffice, „sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“

Weitere Ausführungen sowie Links zu den geltenden Rechtstexten stellt die Stadt Wuppertal auf ihrer Webpräsenz zur Verfügung.

Zoos und Botanische Gärten bleiben geöffnet

Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten bleiben laut Information der Stadt Wuppertal bei „angemessenen Schutz- und Hygienekonzepten“ geöffnet. Voraussetzung für den Zutritt ist hierbei ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt die Stadt Wuppertal auf ihrer Webpräsenz. »red«

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  1. Christian Ohlsen

    „Nur noch FFP2-, KN95- oder N95-Masken in Bussen und Bahnen erlaubt.“
    Diese Überschrift ist irreführend.
    Wie Sie selbst im Text schreiben, kann es auch eine Atemschutzmaske mit den entsprechenden Standards sein.(z.B. Livinguard).

    https://livinguard.com/wp-content/uploads/2021/04/Certificate_mobile_DE.pdf

    Gruß C. Ohlsen

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