‚3G-Regel‘ landesweit: Diese Corona-Regeln müssen Wuppertaler:innen beachten

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung in NRW entfallen die bisherigen drei Inzidenzstufen. Stattdessen gibt es nur noch den entscheidenden Inzidenzwert von 35, der die ‚3G-Regel‘ vorsieht. Die Inzidenz in Wuppertal liegt derzeit bei 130,99 (Stand: 20. August).

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Liegt vor Ort in der jeweiligen Kommune oder landesweit in Nordrhein-Westfalen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr vor, greift die neue ‚3G-Regel‘. Sie sieht vor, dass alle Einrichtungen und Angebote für vollständig Geimpften und Genesenen wieder offen stehen. Alle anderen müssen ab der oben genannten Inzidenz für bestimmte Veranstaltungen oder Dienstleistungen negativ getestet sein.

‚3G-Regeln‘: Nicht-Geimpfte und -Genesene benötigten negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test

Ein negativer Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist, wird bei einer Inzidenz von über 35 benötigt für:

  • Veranstaltungen in Innenräumen,
  • Sport in Innenräumen,
  • Innengastronomie,
  • Körpernahe Dienstleistungen,
  • Beherbergung und
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen).

Ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) wird für Veranstaltungen und Dienstleistungen mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen benötigt. Dies gilt für Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen und private Feiern mit Tanz sowie bei sexuellen Dienstleistungen.

Für Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime gilt die ‚3G-Regel‘ unabhängig von der Inzidenz

Wer Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder andere soziale Einrichtungen besuchen möchte, braucht – unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz – einen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist. Dieser entfällt bei einer vollständigen Impfung oder Genesung (‚3G-Regel‘). Unabhängig von Inzidenzwerten besteht zudem weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Bereichen, wie etwa im öffentlichen Personennahverkehr oder im Handel. »red«

Weitere Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung in NRW

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