„Omikron-Welle“: Bisherige Corona-Maßnahmen gelten fort

In einer Videoschaltkonferenz haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungsspitzen der Länder im Hinblick auf die derzeitige "Omikron-Welle" über die Eindämmung der Pandemie beraten. Die aktuell geltenden Maßnahmen sollen fortgesetzt werden, sofern es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt.

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Die Regierungsspitzen aus Bund und Land „sind zuversichtlich, dass die weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden Maßnahmen die realistische Chance bietet, dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle kommt“, heißt es im neuesten Beschluss der Bund-Länder-Konferenz. Weitere Schritte sollen erst erfolgen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Damit diese Situation nicht eintritt, soll die Impfkampagne intensiviert werden, den Impfungen sind „das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden.“ (Wo in Wuppertal eine Impfung möglich ist)

Covid-19-Infektion: Testlabore überlastet, PCR-Tests sollen priorisiert werden

Angesichts der steigenden Infektionszahlen seien die Labore zur Auswertung von PCR-Tests bereits jetzt teilweise überlastet. Daher sollen die „begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden (…).“ Laut Beschlusspapier gilt dies insbesondere für das Personal in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.

Zuletzt wurde Kritik an den geringen Testkapazitäten laut, mit denen Deutschland im europäischen Vergleich zu den Schlusslichtern gehört.

Da auch die Gesundheitsämter nur über eingeschränkte Kapazitäten verfügen würden, ist hier ebenfalls eine Priorisierung vorgesehen. Die Konferenz der Gesundheitsminister:innen sollen dazu zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut umsetzbare Regelungen erarbeiten.

Neue Regelungen zur Quarantäne und Isolation nach einer Covid-19-Infektion

Eine Isolation soll nach einer nachgewiesenen Infektion „nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden“ können. Auch bei der Quarantäne von Kontaktpersonen soll „ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich“ sein. Von der Quarantäne als Kontaktperson sind laut Beschluss diejenigen ausgenommen, die zweifach geimpft und geboostert sind. Das gilt „auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).“

Digitalisierung, Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld und Öffnungsperspektiven

Weiter wurden Schritte im Bereich der Digitalisierung, etwa bei der Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS), vereinbart. Die aktuellen Wirtschaftshilfen und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld gelten bis zum 31. März 2022. Bund und Länder sind sich jedoch einig, „dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss.“ Darüber hinaus sollen Öffnungsperspektiven entwickelt werden „für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.“

Das nächste Treffen der Bund-Länder-Konferenz ist für den 16. Februar 2022 geplant, kann jedoch je nach Infektionsgeschehen vorgezogen werden. »red«

Mehr zum Beschluss der Bund-Länder-Konferenz

Meldung der Bundesregierung unter: www.bundesregierung.de

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