Bus und Bahn: Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr fällt Anfang Februar

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat heute erklärt, dass die Maskenpflicht in Fernzügen zum 2. Februar ausgesetzt werden soll. Vor diesem Hintergrund soll zum 1. Februar 2023 auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Bus und Bahn im Nahverkehr entfallen. Das NRW-Gesundheitsministerium kündigte an, hierzu in Kürze die Corona-Schutzverordnung des Landes anzupassen.

„Die Pandemielage hat sich stabilisiert. Die 7-Tage-Inzidenz ist halb so hoch wie noch vor einem Monat. Das Abwassermonitoring zeigt konstante oder fallende Werte, die Zahl der Hospitalisierungen geht weiter zurück. Die Krankheit darf nicht verharmlost werden. Aber wir müssen auf mehr Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, erklärt Lauterbach in einer Meldung des Bundesgesundheitsministeriums. Auch seien neue, besonders gefährliche Varianten des Coronavirus in den kommenden Wochen und Monaten unwahrscheinlich.

Maskenpflicht in Bus und Bahn fällt auch in Nordrhein-Westfalen

Das NRW-Gesundheitsministerium stellt ebenfalls eine „aktuell weiter entspannende Infektionslage“ fest und hebt zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht in Bus und Bahn bzw. im Nahverkehr auf. „Damit wird zugleich Einheitlichkeit mit der ebenfalls für Februar geplanten bundesweiten Abschaffung der Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr geschaffen“, heißt es auf der Seite des Ministeriums.

Lauterbach betont darüber hinaus, dass das freiwillige Tragen einer Maske in Innenräumen und Zügen weiterhin sinnvoll sei: „Jeder, der sich und andere schützen möchte, sollte weiterhin die Maske tragen. Die Pandemie ist nicht vorüber, wir gehen über in die endemische Lage.“

Bergische Universität empfiehlt das Tragen einer medizinischen Maske auf dem Campus

An der Bergischen Universität Wuppertal ist die generelle Maskenpflicht schon seit längerer Zeit aufgehoben. Es gibt jedoch eine Empfehlung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes innerhalb der Hochschule, wie im „FAQ-Corona Prüfungsangelegenheiten“ des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) nachgelesen werden kann. »mw«

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