Nur noch zwei Personen: Bund und Land verschärfen Kontaktverbot

Keine zwei Tage, nachdem Wuppertal, Remscheid und Solingen "Zusammenkünfte von mehr als 4 Personen unter freiem Himmel (...) untersagt" haben, folgt heute eine Verschärfung der Regelung durch Bund und Land. "Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen" sind ab morgen verboten, schreibt das Land Nordrhein-Westfalen auf Facebook.

Zugleich werden zahlreiche Ausnahmen definiert:

  • Verwandte, Ehegatten, Lebenspartner/-innen sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,
  • Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
  • zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen Gründen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Grünen,
  • Nutzung des ÖPNV und
  • Beerdigungen.

Die Maßnahmen gelten ab morgen, 23. März 2020, und sollen voraussichtlich bis mindestens zum 19. April 2020 andauern.

Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte

Die wesentlichen Punkte der Erweiterung der Leitlinien können nachfolgend nachgelesen und in der vollständigen Version auf der Seite der Bundesregierung abgerufen werden.

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungsspitzen der Länder

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen am 22. März 2020 folgenden Beschluss.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

  • I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

133 Corona-Fälle im Bergischen Städtedreieck

In Nordrhein-Westfalen gibt es laut Information des Landesregierung 7.361 bestätigte Fälle, davon 74 in Wuppertal, 38 in Solingen und 21 in Remscheid. (Bergisches Städtedreieck: 133 Fälle | Stand: 22. März 2020, 11.00 Uhr)

Die Feuerwehr Wuppertal hat gestern, 21. März 2020, begonnen, in der Uni-Halle Wuppertal Reserve-Behandlungsplätze einzurichten. „Ein Mangel an Behandlungsplätzen in den Wuppertaler Krankenhäusern ist überhaupt nicht abzusehen. Aber: Vorsorgen ist besser“, erklärt die Wuppertaler Stadtverwaltung auf ihrer Homepage. Zudem betont sie: „Es handelt sich bei diesen Reserve-Behandlungsplätzen ausdrücklich nicht um eine Ambulanz, die von Bürgerinnen und Bürgern direkt aufgesucht werden kann. Es wird hier keine eigene Notaufnahme geben!“

Nachbarschaftshilfe Corona: Wuppertal bündelt online alle Angebote in den Stadtteilen

Um besondere Risikogruppen, beispielsweise ältere Menschen, Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder Menschen mit Vorerkrankungen (etwa Diabetes oder Erkrankungen des Atmungssystems) zu unterstützen und zu schützen, haben sich in Wuppertal zahlreiche Initiativen gebildet. Sie bieten Unterstützung im Alltag, zum Beispiel beim Einkauf oder bei Abholdiensten für Medikamente. Wer Hilfe braucht oder sich engagieren will, kann sich direkt an die verschiedenen Anlaufstellen wenden, die auf der städtischen Homepage nach Stadtteilen aufgeschlüsselt sind. Zudem bietet die Stadt dort Verhaltensempfehlungen und eine Druckvorlage zum Aushang im eigenen Treppenhaus an. »red«

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