Pandemiebedingt war die Regelung, die Regelstudienzeit zu erhöhen, bereits in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die Erweiterung auf das aktuelle Wintersemester soll laut Mitteilung der Landesregierung im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den kommenden Tagen erfolgen.
Voraussetzung zur Verlängerung der BAföG-Höchstbezugsdauer geschaffen
Für Studierende ergeben sich aus Sicht der Landesregierung zwei Entlastungspunkte: „Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Auch in zeitlicher Hinsicht schafft die Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester eine Entlastung für die Studierenden – etwa um Prüfungen abzulegen, die an Fristen gebunden sind – und soll so zusätzlich unterstützen.“ Um die Studierenden zu entlasten, hatte die Landesregierung bereits mit der Neufassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 1. Dezember 2021 die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung für das laufende Wintersemester 2021/22 verlängert.
Landesregierung und Hochschulen wollen „zu einem überwiegenden Präsenzbetrieb“ zurückkehren
Trotz der herausfordernden Umstände durch die Ausbreitung der Omikron-Variante ist die Präsenzlehre aus Sicht der Landesregierung überaus wichtig für den Studienerfolg. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) Anfang Dezember nochmals ausdrücklich bekräftigt: In ihrem Beschluss zum Umgang mit der Corona-Pandemie hat sich die KMK deutlich für Präsenzlernen in der Schule und für einen Präsenzbetrieb der Hochschulen im Wintersemester ausgesprochen. Es gilt aber auch: „Der Gesundheitsschutz von Studierenden und Lehrenden hat oberste Priorität. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und Hochschulen ist daher, zu einem überwiegenden Präsenzbetrieb zurückzukehren, sobald dies wieder möglich und verantwortbar ist.“ »red«