Volksinitiative Artenvielfalt NRW – mit Unterschriften gegen den Artenschwund

Am 23. Juli 2020 haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die Volksinitiative Artenvielfalt NRW ins Leben gerufen. Sie appellieren an die Bürger/-innen des Landes Nordrhein-Westfalen, sich an dieser zu beteiligen und das Thema so auf die politische Agenda zu setzen.

Der Appell richtet sich an alle Bürger/-innen in NRW

Laut den drei Umweltverbänden werden jeden Tag rund zehn Hektar Land in NRW für die Bebauung oder Rohstoffgewinnung gebraucht. Diese Fläche ist zugleich Lebensraum für einige Insektenarten wie Schmetterlinge, Wildbienen, Wespen, Heuschrecken und Libellen, die auf der roten Liste der gefährdeten Arten in NRW stehen. Diese alarmierende Situation haben den BUND, die LNU und den NABU dazu veranlasst, die „Volksinitiative Artenvielfalt“ ins Leben zu rufen. Sie möchten damit ein Signal für mehr Artenvielfalt setzen und das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Ihren Appell richten sie an die Landesregierung, die „keinerlei Ansätze für eine konsequente Naturschutzpolitik“ zeigt, wie BUND-Landesvorsitzender Holger Sticht dem WDR gegenüber ausführte. Dabei möchten die drei Organisatoren ein „eindeutiges Signal für mehr Artenvielfalt auf dem Land und in unseren Städten geben“, sagt NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer zum Auftakt der Initiative.

Unterschreiben und Unterstützen

Die Volksinitiative benötigt, um ihre acht Forderungen dem Landtag vorstellen zu können, 66.000 Unterschriften von den Bürger/-innen des Landes NRW. Dabei muss der von der Initiative bereitgestellte Bogen ausgedruckt, unterschrieben und dann an die Initiative per Post geschickt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Volksinitiative lassen keinen anderen Weg zu. Zudem bittet die Initiative um Spenden und Werbung durch Unterstützer/-innen, damit die notwendigen Unterschriften innerhalb eines Jahres gesammelt werden können.

Die acht Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt

Im Allgemeinen befassen sich die acht Forderungen der Volksinitiative mit den Themen Arten- und Naturschutz. Details, auch zu einer möglichen Umsetzung, werden auf der Website der Initiative ausgeführt.

Die acht Forderungen sind:

  • „Flächenfraß“ verbindlich stoppen,
  • Schutzgebiete wirksam schützen,
  • naturnahe und wilde Wälder zulassen,
  • naturverträgliche Landwirtschaft aktiv voranbringen,
  • Biotopverbund stärken und ausweiten,
  • lebendige Gewässer und Auen sichern,
  • Artenschutz in der Stadt fördern und
  • den Nationalpark Senne ausweisen.

Konkret soll beispielsweise der erwähnte Flächenverbrauch bis 2025 auf maximal fünf Hektar pro Tag sinken oder bis 2030 ein Viertel der Anbauflächen in NRW ökologisch bewirtschaftet werden.

Positive Signale aus der Landespolitik

Die Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) sei laut WDR bereit, sich mit den Naturschutzverbänden „an einen Tisch zu setzen“ und dabei die Forderungen zu erläutern. Von Seiten des Umweltministeriums heißt es, dass der Dialog nicht nur zwischen Politik und Naturschutzverbänden bleiben soll. Die Volksinitiative könne dabei ein zusätzlicher Appell in die Bevölkerung hinein werden. Alle müssten ihren Beitrag leisten, „die Artenvielfalt in und für Nordrhein-Westfalen zu stärken. Ich lade alle Akteure zum Gespräch ein. Weniger Schottergärten, mehr grüne Infrastruktur, weniger Pflanzenschutzmittel sind nur einige Beispiele“, erklärte die Umweltministerin in einer Pressemitteilung. »sv«

Volksinitiativen – eine wenig genutzte Form der Bürgerbeteiligung

Seit 2002 gibt es die Möglichkeit einer Volksinitiative, über die sich Bürgerinnen und Bürger mit einem Thema bzw. konkreten Forderungen an den Landtag wenden können. Nach einer Liste vom Verein Mehr Demokratie e.V. gab es bisher 18 Initiativen. Nach Erreichen der nötigen Unterschriften ist der Landtag verpflichtet, sich mit diesen Forderungen auseinanderzusetzen und darüber zu beraten. Der Landtag ist in seiner Entscheidung jedoch frei und kann die Volksinitiative annehmen und daraufhin ein Gesetz verabschieden (wie bspw. 2004 bei der Volksinitiative „Jugend braucht Zukunft“ mit dem Jugendfördergesetz) oder diese ablehnen.

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Volksinitiative

Damit sich der Landtag mit einem bestimmten politischen Thema oder einer Forderung auseinandersetzt, muss die Volksinitiative von mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in NRW innerhalb eines Jahres unterschrieben werden. Das entspricht ungefähr 66.000 Unterschriften. Voraussetzung ist zudem, dass die Unterzeichner/-innen mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in NRW haben. Unterschrieben werden kann nur auf dem offiziellen Antragsbögen der jeweiligen Volksinitiative, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen. Die Unterschrift muss dann noch von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestätigt werden. Darum kümmern sich jedoch meistens die Verantwortlichen der Initiative.

Zum Nachlesen: www.im.nrw

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