200-Euro-Einmalzahlung für Studierende

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf für eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro für Studierende beschlossen. Diese Pauschale wird es nur auf Antrag geben und über ein Onlinetool ausgezahlt werden. Vor Anfang 2023 wird dieses allerdings nicht in Kraft treten. Zu spät, sagt das Deutsche Studentenwerk (DSW).

Update (3. Dezember 2022): Der Bundestag hat die 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende Anfang Dezember beschlossen. Wer am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung ist, hat Anspruch auf die Sonderzahlung.

Am 18. November 2022 hat das Bundeskabinett die angekündigten 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler:innen auf den Weg gebracht. Dieses muss nun noch im Bundestag debattiert und soll bis Mitte Dezember beschlossen werden. Die Einmalzahlung ist Teil des vereinbarten dritten Entlastungspakets zu den gestiegenen Energiepreisen. Den Plänen zufolge soll diese über eine zentrale Onlineplattform beantragt werden, die sich derzeit allerdings noch im Aufbau befindet. Vor Januar 2023 soll das zugehörige Gesetz jedoch nicht in Kraft treten. Auch die ersten Auszahlungen seien nicht vor Februar 2023 zu erwarten.

Wer soll diese Einmalzahlung erhalten?

Das „Studierenden-Energiepauschalengesetz“ (EPPSG) bezieht sich dabei auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, wobei nicht alle in § 2 genannten Ausbildungsstätten für die Energiepauschale qualifiziert sind. Studierende, die folgende Bedingungen erfüllen, können daher vom EPPSG profitieren:

  • Studierende einer Hochschule, Akademie und höheren Fachschule im Inland.
  • Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer dieser Ausbildungsstätten immatrikuliert sind.

Nicht ausgeschlossen sind zudem Teilzeitstudierende, Teilnehmer:innen eines dualen Studiums und ausländische Studierende. Auch Studierende, die derzeit ein Urlaubssemester absolvieren, sollten nach ersten Einschätzungen von der Pauschale profitieren können. Zusätzlich sollen auch Studierende den Zuschuss erhalten, die sich derzeit temporär im Ausland befinden, aber noch immer an einer deutschen Hochschule im Inland immatrikuliert sind.

Deutsches Studentenwerk: „Viele Studierende brauchen das Geld aber wegen der explodierenden Preisen jetzt.“

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der 57 Studierendenwerke in Deutschland, mahnt jedoch, dass die 200-Euro-Einmalzahlung an alle Studierenden nun rasch vom Bundestag beschlossen und dann so schnell wie möglich ausgezahlt werden muss. Matthias Anbuhl, DSW-Generalsekretär, erklärt dazu: „Es ist wichtig, dass die Koalition im Laufe der Inflation und Energiekrise mehrere Einmalhilfen und Zuschüsse für die Studierenden auf den Weg gebracht hat – für die BAföG-Geförderten unter ihnen etwa zwei Heizkostenzuschüssen, für die Erwerbstätigen die 300 Euro Energiepreispauschale, nun für alle Studierenden die 200-Euro-Einmalzahlung. Es dauert aber oftmals viel zu lange, bis das Geld bei den Studierenden tatsächlich ankommt. Mit einer Auszahlung der bereits Anfang September angekündigten 200-Euro-Hilfe ist erst im Jahr 2023 zu rechnen. Viele Studierende brauchen das Geld aber wegen der explodierenden Preise jetzt.“

„Die 200 Euro sind schon weg, bevor wir sie auf dem Konto haben.“

Auch der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung. Carlotta Eklöh, fsz-Vorstandsmitglied, erklärt: „Studierende leiden seit Beginn der Krisen unter den gestiegenen Kosten. Ein Antragstool, das erst in ein paar Monaten fertig ist, kommt zu spät.“ Laut Eklöh reichen die 200 Euro nicht aus, um die aktuellen Kosten zu decken, und stellen keine adäquate Entlastung dar. Viele Studierende wissen nach ihr nicht mehr, wie sie ihr Leben, Wohnen und schon gar ihre Ausbildung finanzieren sollen. »sb«

Mehr Informationen zur 200 Euro Einmalzahlung unter:

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