200 Euro Einmalzahlung für Studierende – Wie ist der aktuelle Stand?

Auch Studierende wurden in den Entlastungspaketen der Bundesregierung berücksichtigt. Doch die versprochene Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro lässt auf sich warten. Viele wissen derweil nicht mehr, wie sie ihre laufenden Kosten decken sollen.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket mit einer Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen verabschiedet. Auf die im September 2022 beschlossene Soforthilfe haben alle Studierenden Anspruch, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren.

200 Euro Einmalzahlung: Wann ist das Geld zu erwarten?

Die 200 Euro wurden im September 2022 versprochen. Nun ist Ende Februar noch immer keine Auszahlung erfolgt. Die ersten Anträge für eine Auszahlung der Energiepreispauschale werden voraussichtlich erst Mitte März möglich sein, die tatsächlichen Auszahlungen sind wohl noch später zu erwarten.

Der Generalsekretär des Deutschen Studierendenwerks (DSW), Matthias Anbuhl, warnt bereits vor einer dramatischen sozialen Notlage bei den Studierenden: „Vielen von ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Ihr Budget ist ohnehin auf Kante genäht, jetzt wissen viele nicht mehr, wie sie aufgrund der Preiserhöhungen noch Miete und Lebensmittel bezahlen sollen.“

Wie funktioniert die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende?

Die Seite zur “Vorbereitung auf die Beantragung der Einmalzahlung” des Bundes ist kürzlich online gegangen. Unter www.einmalzahlung200.de können sich Studierende informieren, wie die 200 Euro Energiepreispauschale beantragt werden kann. Für die Antragseinreichung wird ein “BundID-Konto” benötigt, dass bereits jetzt angelegt werden kann. Außerdem muss die Identifizierung entweder per Online-Ausweis oder dem persönlichen ELSTER-Zertifikat erfolgen. Denjenigen, die über keine der beiden Optionen verfügen, sei nahegelegt, diese aufgrund des Verwaltungsaufwandes frühzeitig zu beantragen.

Sobald die Antragsplattform fertig und die „Pilotphase“ des Projektes abgeschlossen ist, wird sich die Universität bei den Studierenden mit individuellen Zugangsdaten melden, die für den Antrag benötigt werden. „Sie müssen nicht nachfragen“, so das Onlineportal des Bundes.

Anspruchsberechtigte der Einmalzahlung sind Studierende, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Der „freie zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs) kritisiert das Verfahren

„Die Auszahlung wird Studierende kaum erreichen“, sagt Rahel Schüssler, Vorständin im fzs. „Es werden immer wieder neue Hürden eingebaut. Niedrigschwellig und datenschutzfreundlich – Nein Danke! Das ist scheinbar das Motto der Bundesregierung. Ursprünglich sollte die Registrierung der BundID auf freiwilliger Basis geschehen, nun werden Studierende zur Anmeldung genötigt. Das Narrativ, was dahintersteht: Wer seine Daten nicht hergeben will, der hat halt Pech gehabt und braucht die 200 Euro nicht.“

Ihre Vorstandskollegin Carlotta Eklöh ergänzt: „BundID – was ist das? Es scheint, als diene die Soforthilfe zur Bewerbung einer Plattform, die aktuell nicht läuft. Die Soforthilfe ist keine Soforthilfe mehr, wenn wir schon seit über 150 Tagen warten. Das Studium ist bei den aktuell hohen Lebenserhaltungskosten kaum noch finanzierbar. Die 200 Euro werden das Loch im Portemonnaie nicht stopfen können, denn die bewiesene Armut der Studierenden ist eine Dauerkrise – wir brauchen vielmehr strukturelle Hilfen für alle Studierenden.“ »sb«

Weiterführende Informationen zur 200 Euro Einmalzahlung für Studierende

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