Vom 16. bis 20. Januar sind Wuppertaler Studierende zur Wahl aufgerufen
„Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft“ – in Paragraf 5 der Satzung der Studierendenschaft (SdS) werden auch die Aufgaben des Parlaments definiert: Das StuPa beschließt beispielsweise den Haushalt, der mit Studierendenbeiträgen, Ticketgeldern und weiteren Einnahmen über zehn Millionen Euro schwer ist. Die ParlamenterierInnen ändern und verabschieden Ordnungen, wie zuletzt die Sozialordnung, die Studierenden im Praxissemester nun finanzielle Hilfe gewährt. Die Bildung eines neuen AStAs – und somit die gesamte hochschulpolitische Arbeit – ist ebenfalls vom StuPa bzw. den dortigen Mehrheiten abhängig. Viel Verantwortung, für die jede/r Studierende mittlerweile 15 Euro pro Semester zahlt, die aber – gemessen an der Wahlbeteiligung – zuletzt kaum mehr als 7% interessiert hat. Wie ihr wählt und gewählt werden könnt, haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst:
Wie ihr ein neues Studierendenparlament wählen könnt
Wählen kann, wer am „42. Tag vor dem ersten Wahltag, d.h. am 5. Dezember 2016“ an der Bergischen Universität eingeschrieben ist. Zweit- und GasthörerInnen sind davon ausgenommen, „zeitweilig eingeschriebene Studierende“, bspw. aus dem ERASMUS-Programm, sind hingegen dabei. Wer prüfen möchte, ob er oder sie stimmberechtigt ist, hat vom 12. bis 16. Dezember die Gelegenheit dazu. Dann liegt nämlich in Raum ME.04.23 (AStA-Ebene) das Wahlverzeichnis aus. Wer dort fehlt, aber drin stehen sollte, kann „schriftlich oder zu Niederschrift“ Einspruch erheben.
Am Montag, den 16. Januar, geht es dann los: An drei Wahllokalen wird täglich zwischen 10 und 16 Uhr bis Freitag, den 20. Januar, die Gelegenheit geboten, seine Stimme abzugeben. Jeder Campus hat dabei sein eigenes Wahllokal:
- Campus Grifflenberg: Mensa-Eingang auf Ebene ME.03
- Campus Freudenberg: Im Speisesaal der dortigen Mensa
(nur für Studierende der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik & Medientechnik) - Campus Haspel: Flur auf Ebene HD.00
(nur für Studierende der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen)
Wer verhindert ist, kann auch per Brief wählen. Dazu muss bis zum 9. Januar 2017 der entsprechende Antrag beim Wahlausschuss gestellt werden, dessen Vordruck es beim Ausschuss direkt gibt sowie in der Wahlzeitung geben wird.
Was gewählt wird und wie ihr selbst KandidatIn werden könnt
21 Parlamentssitze werden während der Wahlwoche verteilt. Auf sie bewerben sich Studierende, die sich in sogenannte Wahllisten zusammenschließen. Bekanntere bzw. regelmäßig vertretende Wahllisten sind bspw. der RCDS, die Jusos oder die Grüne HSG, die stets nach neuen MitstreiterInnen suchen. Doch können zur Wahl auch völlig neue Listen gebildet werden – auch mit nur einer Person.
Um zur Wahl zugelassen werden zu können, müssen die ausgefüllten Vordrucke für die Wahlvorschläge sowie die UnterstützerInnenliste bis zum 19. Dezember um 12 Uhr direkt oder über die Uni-Poststelle beim Wahlausschuss eingegangen sein. Sollte der Ausschuss Fehler auf den Vordrucken finden, besteht noch „bis 18 Uhr desselben Tages“ die Möglichkeit einer Korrektur. Daher: Besser frühzeitig und persönlich abgeben.
Zur oben genannten Frist muss auch der jeweilige Beitrag zur Wahlzeitung vorliegen, die vom Wahlausschuss herausgegeben wird und allgemeine Informationen zur Wahl sowie zu den einzelnen Wahllisten enthält. Die Zeitung wird 14 Tage vor der Wahlwoche veröffentlicht.
Wie die StuPa-Sitze verteilt werden
Alle Studierenden, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, haben eine Stimme, die sie einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten geben können. Die ersten sieben der insgesamt 21 Sitze gehen an die KandidatInnen, die jeweils die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Die übrigen 14 Plätze werden nach einem Rechnungsverfahren auf Grundlage der Gesamtstimmenzahl auf die Wahllisten verteilt und fallen jeweils den Kandidierenden einer Liste in der Rangfolge der meisten Stimmen zu. »mw«