AStA: 85.000 € für Aufwandsentschädigungen

Zankapfel Aufwandsentschädigungen: Die Opposition kritisiert die Höhe und spricht von „Selbstbedienungsladen“. Der RCDS als Teil der AStA-Koalition kontert: Die „Arbeitsbelastung der AStA-Vorsitzenden und der AStA-Referenten“ sei wegen den vielen politischen Zielen gestiegen, weswegen eine „leichte Anhebung“ gerechtfertigt sei. Was sind Aufwandsentschädigungen und wie gestalten sich diese aktuell? Ein kurzer Überblick:

670 € Höchstgrenze pro Kopf und Monat

Wer im AStA, StuPa und Co. Verantwortung übernimmt, der engagiert sich ehrenamtlich. Nichtsdestotrotz kann dieses Engagement mit einer Aufwandsentschädigung begünstigt werden. Sie muss jedoch laut Satzung der Studierendenschaft „in einem angemessenen Verhältnis zum geleisteten Aufwand stehen“.

Im Haushalt 2014/15 stehen dafür nach Beschluss des Studierendenparlamentes (StuPa) vom 3. September 2014 rund 85.000 € zur Verfügung. Im Haushalt 2013/14 waren 45.000 € eingeplant. Schrittweise wurde erhöht: erst auf 55.000 € (1. Nachtragshaushalt 13/14) und dann auf 65.000 € (2. Nachtragshaushalt 13/14). Der 2. Nachtragshaushalt wurde zusammen mit dem Haushalt 14/15 verabschiedet. Im Jahresabschluss 2012/13 wurden knapp 40.000 € an die AStA-Angehörigen ausgezahlt. Somit sind für 2014/15 mehr als das Doppelte an Ausgaben geplant als 2012/13 tatsächlich erfolgt sind.

Wie während der letzten StuPa-Sitzung vorgestellt, erhalten AStA-Vorsitz und Finanzreferent je 600 €, AStA-Referenten je 400 € und AStA-Beauftragte rund 175 € pro Monat. Ein Teil der Beauftragten sei laut Ausführungen des AStA-Vorsitzes Philip Scheffler (RCDS) lediglich „projektbezogen“ und „zeitlich befristet“ dabei. Auch würden nicht alle im AStA engagierten Studierenden in jedem Fall die volle Summe erhalten. Der tatsächliche Aufwand sei ausschlaggebend.

Bislang durften Aufwandsentschädigungen laut Satzung „eine Höhe von vierfünftel des BAföG-Höchstsatzes nicht überschreiten“. Ursprünglich sollte diese nach Ansicht des AStA-Finanzreferenten unklare Regelung ersatzlos gestrichen werden. Sie wurde im Parlament letztendlich durch eine fixe Höchstgrenze von 670 € ersetzt.
Das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW) zahlt Sitzungsgelder an studentische Mitglieder im Verwaltungsrat ebenfalls auf Grundlage des BAföG-Höchstsatzes aus. Die Höhe nach Auskunft des Sozialwerkes: „1/20 des BAföG-Höchstsatzes (z. Z. 670,00 €).“ Auf Grundlage der ehemaligen 4/5-Regelung in der Satzung der Studierendenschaft ergibt sich auf dieser Basis rechnerisch eine Höchstgrenze von 536 €, die nun um 134 € angehoben wurde. »mw«

  1. teressa tolstoi

    2011/12 betrugen die Zahlungen an Aufwandsentschädigungen 30.658,35€ (MdS 15/2012),
    2012/13 schon +30% auf
    40.065,18€ (MdS 17/2013),
    2012/13 nochmal +37% geplant und
    2013/14 weitere +55%. Das nenn‘ ich inflationär – oder heißt es exponential ?

    Na, jedenfalls weiß jeder sich gegen die Preiserhöhung der Stadtwerke zur Wehr zu setzen, aber …

    Naja, Anfang der 1990er lagen wir mit unserer AE auch bei 100.000,- DM. Da gab’s aber auch monatlich ’ne Zeitung, 2 Veranstaltungen pro Woche, Referenten mit Sprechstunden und Aufgaben die sie auch wahrgenommen haben; Computer waren zu dieser Zeit eher zeitraubend – eher Schreibmaschine ohne Korrekturband -, Handys gab’s nich‘, Email? keine Ahnung, Kopierer…. war halt alles ’n bisserl mehr Hand- und auch Kopfwerk. Geht doch alles viel leichter und schneller heute.

    Woher also der Aufwand ?

    t.t.

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