„AStA-Getränkeschwund“ nicht aufklärbar

Staatsanwaltschaft Wuppertal stellt das Verfahren ein

Das Schluckwunder von Wuppertal“ schrieb der UniSpiegel in seiner Online-Ausgabe Ende Mai. Was war passiert? Die vom Studierendenparlament (StuPa) beauftragte Revision des AStA-Haushaltsjahres 2011/12 zog eine desaströse Bilanz: Getränke im Wert von mehreren Tausend Euro sowie technische Ausstattung wurden aus dem AStA entwendet. Der damals amtierende AStA stellte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Diese nahm die Ermittlungen auf.

Staatsanwaltschaft von Ungereimtheiten überzeugt

Wie Oberstaatsanwalt Baumert, Pressesprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, gegenüber blickfeld erklärte, sei die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen zu der Überzeugung gekommen, dass es Ungereimtheiten gegeben habe, diese jedoch – auch mit Hilfe der Polizei – nicht aufklärbar seien. Eine Anklage konnte somit nicht erhoben werden und das Verfahren wurde dementsprechend eingestellt.
Sollten jedoch neue Unterlagen, Zeugen oder Informationen auftauchen, so könnte das Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Tat wieder aufgenommen werden.

Der AStA hatte im Zuge der Anzeige über eine Presseinformation erklärt, zahlreiche Sofortmaßnahmen einzuleiten, um künftig entsprechende Vorfälle zu verhindern. Dazu gehörten unter anderem eine „stärkere Transparenz bei den Verantwortlichkeiten“, eine „Verbesserung der Dokumentation“ sowie die „Einrichtung einer Hausmeisterstelle“, die mittlerweile auch personell besetzt wurde. »mw«

Anzeige:

 

  1. teressa tolstoi

    >Der damals amtierende AStA stellte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.„stärkere Transparenz bei den Verantwortlichkeiten“, eine „Verbesserung der Dokumentation“<
    Versucht mal ein Protokoll vom Stupa des letzten halben Jahres einzusehen oder ein aktuelles vom Asta; Transparenz, Verantwortung, Dokumentation? Ist wohl als Witz gemeint von den gewählten Vertretern, oder?

    Kann überhaupt ein Beschluß von denen gültig sein, solange der nicht veröffentlicht ist?
    Was macht der Vorsitz, der laut eigener Satzung dafür zu sorgen hat?
    Wieso billigt dann das Rektorat einen Haushalt aufgrund eines nicht rechtskräftigen Beschlusses und schiebt dem nicht mal endlich den Riegel vor?
    Und der "Rektor des Jahres" – da sach ich nur: PEINLICH !

    Da wird mit studentische Gelder in Höhe von mehreren Hundertausend Euro umgegangen, als spiele man Kaufmannsladen in der Spielecke und die Eltern dürfen nich ins Kinderzimmer.

    Was dabei rauskommt, weiß man ja: z.B. Essen/Duisburg; endlich wurde mal ein Vorsitzender verknackt – und der hatte sich bestimmt nich selber angezeigt.

    t.t.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert