Bergische Universität ermöglicht Lehrveranstaltungen in Präsenz ab dem 14. Juni

Die Leitung der Heinrich-Heine-Universität hat kürzlich beschlossen, Präsenzveranstaltungen ab dem 7. Juni zu erlauben (blickfeld berichtete). Heute haben die Verantwortlichen der Bergischen Universität nachgezogen und Präsenzangebote ab dem 14. Juni freigegeben. In beiden Fällen gilt: Es muss eine (Online-)Alternative geben, die keine Präsenz erfordert. Es gibt aber auch eine Ausnahme.

In seinem heute erschienenen Newsletter weist Prof. Dr. Andreas Frommer, Prorektor für Studium und Lehre an der Bergischen Universität Wuppertal, auf dem vom Land Nordrhein-Westfalen – angesichts fallender Inzidenzwerte – erweiterten Spielraum für Präsenzlehrveranstaltungen an Hochschulen hin. Dieser wird in der aktuellen Coronaschutzverordnung und in der neuesten Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ausgeführt.

„Die Bergische Universität nimmt die Intention dieser Regelungen im Grundsatz auf, weil sich daraus Chancen für Studium und Lehre eröffnen und weil darüber hinaus wichtige Signale in Richtung der lange herbeigesehnten ‚Normalisierung‘ des Lehrbetriebs gesendet werden“, führt Prof. Dr. Frommer weiter aus.

Studierende und Dozent/-innen können einvernehmlich Wechsel in Präsenz beschließen

Zugleich weist Frommer auf einige Problempunkte hin, etwa, dass die „große Mehrzahl unserer Studierenden bisher noch kein Impfangebot erhalten hat“ oder „das Semester schon fortgeschritten ist“ und eine Umstellung der Lehrveranstaltungen mit großem Aufwand verbunden sei. Auch geht die Hochschulleitung darauf ein, dass viele Studierende sich schon auf ein Uni@Home-Semester eingestellt haben, wie Frommer ausführt: „Diese müssen unabhängig vom Ort, an dem sie ihr Studium derzeit wahrnehmen, darauf vertrauen können, dass begonnene Lehrveranstaltungen bis zum Ende der Vorlesungszeit für sie studierbar bleiben.“ Das bedeutet, dass Veranstaltungen grundsätzlich durch ein Präsenzangebot ergänzt werden können, zugleich aber „ein synchrones oder asynchrones Studienangebot bereitgestellt wird, das keine physische Präsenz erfordert“. Möglich ist auch, dass „Teilnehmer/-innen mit ihren Dozent/-innen einvernehmlich und ohne Ausübung von Druck eine Verlegung vom digitalen Raum in die Präsenz beschließen.“ Generell dürfen sich die Zeiten von Lehrveranstaltungen nicht verändern, damit keine Überschneidungen innerhalb bestehender Stundenpläne entstehen.

Gemeinsamer Corona-Test zum Beginn der Präsenzveranstaltung möglich

Universitäre Veranstaltungen in Präsenz sind an zahlreiche Vorgaben und Hygienebedingungen gekoppelt. Dazu gehört etwa die Einhaltung des Mindestabstandes (1,50 Meter), das Führen von Anwesenheitslisten und das Tragen einer medizinischen Maske. Weiter besteht eine Testpflicht: „Für jede Lehrveranstaltung muss jede/-r Teilnehmer/-in (Studierende wie Lehrende) das negative Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigentests oder eine vollständige Immunisierung nachweisen können.“ Dabei verweist die Universität auf das am Campus Grifflenberg in Gebäude K befindliche Schnelltestzentrum. Möglich ist auch ein gemeinsamer Test aller Teilnehmer/-innen am Anfang einer Veranstaltung – sofern die Universitätsverwaltung oder das Dekanat genügend Tests bereitstellen kann.

Weitere Erleichterungen im universitären Betrieb sind möglich, wie der letzte Passus des Newsletters verrät: „Die Vorschriften können sich lockern, wenn Wuppertal in eine geringere Inzidenzstufe eingeordnet wird. Sollte dies geschehen, werden Sie erneut auf diesem Wege informiert.“ »red«

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