Update (20. Oktober 2020, 20:00 Uhr): Die Stadt Wuppertal hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab dem morgigen Mittwoch (21. Oktober 2020) gilt. In dieser heißt es u.a.:
„In den Hochschulen, Schulen des Gesundheitswesens, außerschulischen Bildungsangeboten im öffentlichen Dienst und Bibliotheken ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch in den Lehrveranstaltungen und Prüfungen verpflichtend.“
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar auf der städtischen Homepage.
Folgende Maßnahmen wurden nun angeordnet:
- Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Präsenzveranstaltungen in Räumen mit Hörsaalbestuhlung wird auf ein Achtel der Raumkapazität beschränkt (max. kann jeder vierte Platz in jeder zweiten Reihe besetzt werden).
- Auch bei der Belegung von Plätzen in den Seminarräumen ist ein Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Dauer einer Lehrveranstaltung besteht weiterhin in allen Räumen der Universität. Für Vortragende in Lehrveranstaltungen kann diese Pflicht entfallen, wenn ein Mindestabstand zu den Teilnehmer/-innen gegeben ist. Näheres folgt hierzu im nächsten Newsletter des Prorektors für Studium und Lehre! (Anm. d. Red: Dieser soll nach unseren Informationen am 21. Oktober erscheinen)
- Die Lehrenden entscheiden, wie sie unter den vorgenannten Bedingungen ihr Lehrangebot so gestalten, dass alle Studierenden erreicht werden. Dies wird in vielen Fällen dazu führen, dass Lehrveranstaltungen anders als zunächst geplant statt in Präsenz im Uni@Home-Format angeboten werden.
Alle Maßnahmen treten ab dem 26. Oktober 2020 in Kraft.
Erstsemestern sollen weiterhin viele Präsenzveranstaltungen ermöglicht werden
Im Schreiben heißt es weiter, dass Fakultäten und Lehrende angehalten sind, „unter Beachtung der Bedingungen 1 bis 3, alles organisatorisch Vertretbare zu unternehmen, um den Erstsemestern recht viele der ursprünglich avisierten Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen.“ Wo dies angesichts der Neuregelungen nicht mehr möglich ist, „sollen sie durch andere geeignete Formate ersetzt werden.“
Prüfungen und praxisnahe Veranstaltungen sollen in Präsenz stattfinden
Lehrveranstaltungen, für die eine Präsenz zwingend notwendig ist, sollen unter Beachtung der gültigen Hygienevorschriften in Präsenz stattfinden. Dazu gehören laut der Hochschulleitung insbesondere Labor- und Werkstattpraktika, sport- und künstlerisch-praktische Lehrveranstaltungen sowie Projektarbeiten, für die der Zugang zur Infrastruktur der Universität unerlässlich sei. Ebenso könnten mündliche und schriftliche Prüfungen in Präsenz stattfinden. »red«
Das Originalschreiben der Hochschule ist abrufbar unter: