Aufgrund von Nachfragen hat die Georg-August-Universität Göttingen eine Information zum Cannabis-Konsum am Campus herausgegeben: „Die Universität Göttingen hat keine Regeln erlassen, die über das Gesetz hinausgehen.“ Wo Rauchverbot herrscht, ist auch der Konsum von Cannabis verboten. Darüber hinaus weist die Göttinger Hochschulleitung auf die gesetzlichen Beschränkungen hin, die etwa einen Konsum vor Personen „unter 18 Jahren sowie in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite“ untersagt. So ist etwa der Konsum „im Bereich und in Sichtweite des Hochschulsports“ verboten.
Cannabis-Konsum: Keine zusätzlichen Regelungen an der Wuppertaler Universität
Auf blickfeld-Nachfrage, wie die Leitung der Bergischen Universität mit der Cannabis-Teillegalisierung umgeht, erklärt eine Uni-Sprecherin: „Wie die Universität Göttingen hat auch die Bergische Universität keine über das Gesetz hinausgehenden Regeln erlassen. Die bestehenden Rauchverbotsbereiche gelten auch für den Konsum von Cannabis. Es gilt zudem der Grundsatz, dass die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit dienstfähig sein müssen. Arbeitsaufnahme im Rauschzustand ist verboten. Besondere Anforderungen bestehen wie bisher beim Führen von Fahrzeugen, Bedienen von Maschinen und Arbeiten im Labor, hier liegt die Schranke wesentlich niedriger, teilweise bei ‚gänzlich nüchtern‘.“
„Bubatzkarte“ bietet Orientierung in puncto Cannabis-Konsum
Zur Frage, wo (nicht) konsumiert werden darf, bietet die „Bubatzkarte“ eine erste Übersicht. Deren Betreiber betont: „Die Bubatzkarte basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap und kann unvollständig sein; jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.“ Laut Karte gehören am Campus Grifflenberg (Kartenausschnitt) etwa Teile des Mensa-Gebäudes ME sowie der Bereich um den Hochschulkindergarten an der Gaußstraße zur Verbotszone. Nicht berücksichtigt ist das Fitnesszentrum BergWerk in Gebäude I. Am Campus Haspel (Kartenausschnitt) ist der Konsum laut Karte aufgrund einer Schule, einer Kita und eines Spielplatzes fast gänzlich verboten. Am Campus Freudenberg (Kartenausschnitt) sind es vor allem Sportstätten, die die Flächen, in denen ein Konsum erlaubt ist, einschränken. »mw«
Information zum Cannabisgesetz (CanG)
Der vollständige Gesetzestext ist abrufbar unter:
Ausschnitt zum Cannabisgesetz (CanG), § 5 Konsumverbot:
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
- in Schulen und in deren Sichtweite,
- auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
- innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
- Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.
Hilfe bei Suchtproblemen
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. bietet ein Suchthilfeverzeichnis an, mit dessen Hilfe Beratungsstellen und Einrichtungen vor Ort gefunden werden können:
Weiter können sich Hilfesuchende anonym an die bundesweite „Sucht- & Drogen-Hotline“ wenden:
In Wuppertal ist die Beratungsstelle für Drogenprobleme Wuppertal e. V. eine Anlaufstelle: