Das sind die BAföG-Änderungen im Überblick:
- Die BAföG-Wohnkostenpauschale steigt von 380 auf 440 Euro, jedoch erst zum Sommersemester 2027 und nicht schon zum Wintersemester 2026/27.
- Der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten auf das Grundsicherungsniveau steigen: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro, zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Diese sollen zudem regelmäßig überprüft werden.
- Ab dem Wintersemester 2028/29 sollen die Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich automatisch um 1,5 Prozent angehoben werden.
- Das BAföG soll zudem insgesamt vereinfacht werden, etwa durch Wegfall des Leistungsnachweises ab dem fünften Fachsemester.
„Auch hier hat die aktuelle Studierendengeneration das Nachsehen“
Matthias Anbuhl, DSW-Vorstandsvorsitzender, begrüßt die BAföG-Einigung der Bundesregierung: „Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens ist die heutige Einigung der Bundesregierung auf konkrete Erhöhungen und Verbesserungen beim BAföG ein gutes und wichtiges Signal.“
Zugleich kritisiert er zwei „Wermutstropfen“. Zur Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale erklärt er: „Die aktuellen Studierenden sind gekniffen. Sie müssen ein weiteres Semester mit zu geringer Förderung von 380 Euro auf einem Wohnungsmarkt zurechtkommen, der von ihnen deutlich höhere Durchschnittsmieten verlangt. Ein einfaches WG-Zimmer kostet im Bundesschnitt bereits 512 Euro.“ – Der Durchschnittspreis für ein WG-Zimmer in Wuppertal liegt bei 400 Euro (blickfeld berichtete).
Zwar begrüßt Anbuhl die Angleichung des BAföGs an die Grundsicherung, doch „diese Maßnahme kommt in zwei Schritten – und die volle Höhe des Existenzminimums wird erst zum Sommersemester 2029 erreicht. Auch hier hat die aktuelle Studierendengeneration das Nachsehen.“ »mw«

