„Adventschneise“ wird fortgesetzt: reduzierte Präsenz auch Anfang 2022

Mit dem heutigen Newsletter kündigt die Hochschulleitung an, "bis auf Weiteres an dem vor der Weihnachtspause eingeführten reduzierten Präsenzbetrieb festhalten" zu wollen. Darüber hinaus empfiehlt das Rektorat zusätzliche Hygienemaßnahmen für die verbliebenen Präsenzveranstaltungen am Campus.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung hält die Hochschulleitung am reduzierten Präsenzbetrieb fest. Im Wortlaut bedeutet das:

  • „Laborpraktika, Veranstaltungen der künstlerischen Praxis und der Sportpraxis finden in Präsenz statt – ab sofort aber mit zusätzlichen Hygieneempfehlungen,
  • Lehrveranstaltungen, für die ergänzend zur Präsenz auch ein zusätzliches asynchrones Digitalformat angeboten wird, werden weiterhin in Präsenz und asynchron digital angeboten.
  • Zu sonstigen Lehrveranstaltungen, die bisher nur in Präsenz angeboten wurden, wird ein zusätzliches asynchrones digitales Lehrangebot bereitgestellt oder ein zusätzliches Live-Streaming etabliert oder die Lehrveranstaltung wird nicht mehr in Präsenz und nur online angeboten. Im letzteren Fall kann das Online-Angebot auch synchron erfolgen, also in der Regel als ZOOM-Konferenz. Dabei müssen zur Sicherstellung der Studierbarkeit die bisher verwendeten Zeiten beibehalten werden, und den Studierenden muss ermöglicht werden, diesem Angebot mit ihren Endgeräten auch in den bisher für die Präsenzveranstaltung verwendeten Räumlichkeiten zu folgen.
  • Bei Lehrveranstaltungen, die in Parallelgruppen angeboten werden (Übungen, Tutorien), können – sofern Studierende das wünschen – einzelne Gruppen weiterhin in Präsenz angeboten werden.“

Zusätzliche Hygiene-Empfehlung für den verbliebenen Uni-Lehrbetrieb in Präsenz

Angesichts der durch die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zusätzlich eingeführten Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln, hat auch die Hochschulleitung reagiert. Das Rektorat empfiehlt „allen Teilnehmer:innen von Lehrveranstaltungen das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Mund-Nase-Bedeckung mit vergleichbarer Wirkung.“ Die Empfehlung gilt insbesondere für Lehrveranstaltungen in Laboren, Werkstätten, Ateliers und Praktikumsräumen, „da hier das häufigere Unterschreiten der Mindestabstände zwischen den Anwesenden unvermeidlich ist.“

Besondere Regelungen gelten bei Lehrveranstaltungen der Musik- und der Sportpraxis, die durch die Coronaschutzverordnung festgelegt sind. „Betroffene Student:innen werden hierüber direkt von ihren Dozent:innen informiert“, heißt es von Seiten der Hochschulleitung, die zudem betont: „Selbstverständlich gelten zudem weiterhin die üblichen Hygienemaßnahmen und die Verpflichtung für einen 3G-Nachweis beim Besuch von Lehrveranstaltungen in Präsenz und bei Betreten der Gebäude.“ »red«

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