Das Studierendenparlament beschloss Neufassung der Satzung der Studierendenschaft

Neufassungen der Satzung der Studierendenschaft

Das Studierendenparlament beschloss am 29.06.2011 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die Neufassung der Satzung der Studierendenschaft sowie die Neufassungen der Wahlordnung der Studierendenschaft und der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments. Die Satzung der Studierendenschaft ist sozusagen die „Verfassung der Studierendenschaft“ und stellt als öffentlich-rechtliche Ordnung ein Gesetz im materiellen Sinne dar. Die Ermächtigung zum Erlass einer Satzung und zu den weiteren Ordnungen der Studierendenschaft ist im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Die Satzung der Studierendenschaft regelt die Organisation der Studierendenschaft sowie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder.

Hintergrund
Die bisherige Satzung der Studierendenschaft vom 19.06.2006 wurde am 24.05.2006 vom Studierendenparlament beschlossen und trat am 22.06.2006 in Kraft. Sie besteht auch als Neufassung aus 10 Abschnitten: I. Studierendenschaft, II. Die Organe der Studierendenschaft, III. Das Studierendenparlament (StuPa), IV. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), V. Der Schlichtungsrat (SR), VI. Vollversammlung und Urabstimmung, VII. Die Fachschaften, VIII. Die Fachschaftsrätekonferenz (FSRK), IX. Haushalts- und Wirtschaftsführung und X. Schlussbestimmungen. Die Neufassung der Satzung der Studierendenschaft vom 04.10.2011 stellt eine überarbeitete Version der Satzung der Studierendenschaft vom 19.06.2006 dar. Nach 5 Jahren zeigte sich, dass einige Regelungen fehlten und andere überarbeitet werden mussten. Kern der Neufassung ist ein umfassendes Kooperationsgebot aller Organe und Gremien der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie zwischen den handelnden Akteuren in diesen Gremien. Alle Mitglieder in den Organen und Gremien der Studierendenschaft und der Fachschaften haben die Pflicht zur gegenseitigen Kooperation und Amtshilfe. Diese Pflicht gilt auch zwischen den Organen und Gremien selbst. So hat zum Beispiel ein Fachschaftsrat aktiv bei der Wahl zum Studierendenparlament Amtshilfe zu leisten, auch wenn der Fachschaftsrat selbst zu dieser Zeit keine Wahl organisiert und durchführt. Die Studierendenschaft und die Fachschaften bilden eine organisatorische Einheit, die als solche nur durch gegenseitige Kooperation und Kommunikation funktionieren kann. Die bisherige Kooperation und Kommunikation war leider mangelhaft, führte zu einseitigen Belastungen für einzelne aktive Akteure in der Selbstverwaltung der Studierendenschaft und der Fachschaften und vor allem zu Nachteilen für die Mitglieder der Studierendenschaft. Doch jede rechtliche Regelung bleibt wirkungslos, wenn sich nicht die Einstellung der Verantwortlichen innerhalb der Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften ändert.
Weitere Neuerungen
Anfragen an die Organe und Gremien der Studierendenschaft und der FSRK müssen unverzüglich, jedoch innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden. Die Beschlussfassung des Allgemeinen Studierendenausschuss sowie die kommissarischen Amtszeiten der Ausschüsse des Studierendenparlaments wurden konkreter geregelt. Die Anzahl der Referentinnen und Referenten der autonomen Referate wurde auf maximal sieben Mitglieder pro Referat begrenzt, wobei die Definition eines autonomen Referates strenger und enger gefasst wurde. Mitglieder des AStA-Vorsitz und die Finanzreferentin oder der Finanzreferent des AStA dürfen nicht mehr gleichzeitig Mitglieder des Studierendenparlaments und der FSRK sein. Die Stellung der Mitglieder des Schlichtungsrates ist gestärkt worden. Sie werden zu jeweils einem Drittel durch das Studierendenparlament, dem AStA und der FSRK gewählt. Neu ist, dass für ihre Wahl jetzt die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der entsprechenden Gremien notwendig ist und dass sie während eines Verfahrens vor dem Schlichtungsrat nicht mehr abgewählt werden können. Gemäß der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft sind die Mitglieder des Schlichtungsrates zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und unterliegen bei ihrer Arbeit ausschließlich den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Studierendenschaft und den weiteren Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft und der Fachschaften. Neben den Kooperations- und Amtspflichten wurden auch die Mitwirkungsrechte der Organe, Gremien und einzelner Mitglieder der Studierendenschaft gestärkt. Zum Beispiel wurden die Hürden für eine Einberufung des Studierendenparlaments durch andere Organe oder Gremien oder durch eine Gruppe von Mitgliedern der Studierendenschaft deutlich gesenkt. Es gibt noch weitere redaktionelle und materielle Änderungen, die wichtigsten sind jedoch oben dargestellt worden.
Die Wahlordnung der Studierendenschaft und die Geschäftsordnung des StuPas
Die Wahlordnung der Studierendenschaft regelt die Organisation und Durchführung der Wahl zum Studierendenparlament und in bestimmten Fällen auch die Organisation und Durchführung der Wahl zu den Organen der Fachschaften. Ansonsten treffen auch die Satzungen der Fachschaften Regelungen zur Organisation und Durchführung der Wahl zu den Organen der Fachschaften. Die Wahlordnung der Studierendenschaft vom 05.03.2007 ist durch ihre Neufassung vom 04.10.2011 nicht wesentlich geändert worden. Es handelt sich nur um redaktionelle Änderungen. Neu ist vor allem, dass keine Wahlbriefumschläge mehr verwendet werden müssen und sollen. Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments vom 20.07.2011 (Mitteilungen der Studierendenschaft Nr. 16 / 2011) stellt dagegen eine komplette Neufassung dar und ersetzt die bisherige Geschäftsordnung vom 01.06.2011. Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments regelt Einzelheiten zur Organisation und Verfahrensweise innerhalb des Studierendenparlaments und wird mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Studierendenparlaments beschlossen.
Schlusswort
Die am 29.06.2011 vom Studierendenparlament beschlossenen Neufassungen der Satzung der Studierendenschaft, der Wahlordnung der Studierendenschaft und der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments stellen eine sinnvolle Fortentwicklung der Rechtsgrundlagen der Studierendenschaft und der Fachschaften dar. Auch diese Fortentwicklungen werden sicherlich nicht die letzten sein, denn jede Zeit hat ihre rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen. Politische und rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich im Laufe der Zeit. Eine gute Satzung oder Ordnung kann durch entsprechend gewählte Formulierungen für einen längeren Zeitraum einen festen und zuverlässigen rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Arbeit in der Selbstverwaltung der Studierendenschaft und der Fachschaften bieten. Hochschulrecht wird immer ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in der Selbstverwaltung der Studierendenschaft und der Fachschaften sein und vor allem mit immer neuen Herausforderungen aufwarten.

Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal

Zusätzliche Informationen

In der neuen Broschüre zur Satzung der Studierendenschaft, der Wahlordnung der Studierendenschaft und der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird alles ausführlich zu der genannten Satzung und den genannten Ordnungen erläutert. Auch werden die einzelnen Organe und Gremien vorgestellt und ihr Zusammenspiel erklärt, unter anderem durch eine entsprechend farblich gestaltete Skizze. In dieser Broschüre befinden sich kurz und bündig sowie anschaulich alle wichtigen Informationen aus dem Bereich des Hochschulrechts für die Mitglieder der Studierendenschaft und für ihre Vertreterinnen und Vertreter. Die Broschüre ist hier zum Download erhältlich: Satzungsbroschüre

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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