Der Referentenentwurf für ein neues Hochschulrecht in NRW

Die Reaktion der betroffenen Hochschulen und ihrer Mitglieder auf den Referentenentwurf

Nach Auffassung der Hochschulen und ihrer Mitglieder hält der Referentenentwurf nicht was er verspricht. Nach Auffassung des Ministeriums würde durch das neue Hochschulrecht das Hochschulwesen zukunftsgerecht weiterentwickelt. Die neuen Herausforderungen machten auch eine größere Mitverantwortung des Landes bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Hochschulwesens notwendig. Zunächst würden die Studierendenzahlen aufgrund doppelter Abiturjahrgänge ansteigen und anschließend aufgrund der demographischen Entwicklung wieder absinken. Auch die Internationalisierung des Hochschulwesens stelle das Hochschulwesen vor neuen Herausforderungen. Durch das neue Hochschulgesetz würde nach Auffassung des Ministeriums die Autonomie der Hochschulen in Hinblick auf die Gesamtverantwortung des Landes weiterentwickelt und das Hochschulwesen insgesamt gestärkt. Auch die Transparenz würde gestärkt.
Die Hochschulen und ihrer Mitglieder sehen das überwiegend anders. Sie haben sich mit der jetzt gültigen Rechtslage gut arrangiert und sehen nur in bestimmten Bereichen Reformbedarf. Durch das neue Hochschulrecht würde die Autonomie der Hochschulen massiv eingeschränkt. Die Eingriffsmöglichkeiten des Ministeriums in die Autonomie der Hochschulen würden viel zu weit gehen. So ist zum Beispiel die Möglichkeit einem Fachbereich das Recht Promotionen durchzuführen durch das Ministerium in begründeten Fällen abzuerkennen ein extremer Eingriff in die Autonomie der Hochschulen und in die Wissenschaftsfreiheit. Insgesamt würden durch die geplanten Eingriffsmöglichkeiten des Ministeriums die Autonomie der Hochschulen in den Bereichen Personal, Finanzierung, Wirtschaftsführung, Forschung und Lehre unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Gleichzeitig würde durch viele der neuen Regelungen die Bürokratie in den Hochschulen steigen.
Insgesamt sei das geplante Hochschulgesetz handwerklich schlecht gestaltet und würde mehr Schaden als Nutzen für die weitere Entwicklung der Hochschulen bedeuten. Aus diesem Grund laufen die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen Sturm gegen das neue Hochschulrecht. Aus Protest wurden die Abschlüsse von neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium von Seiten der Hochschulen vorerst gestoppt. Das letzte Wort über das geplante Hochschulrecht dürfte daher noch nicht gesprochen worden sein. Vor der Weiterleitung an den Landtag wird der Referentenentwurf wohl überarbeitet werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist übrigens, dass nach dem geplanten Hochschulrecht bisherige Befugnisse des Landtages bezüglich des Hochschulwesens auf das Ministerium übergehen soll. Insgesamt ist davon auszugehen, dass das voraussichtlich dieses Jahr beschlossene Hochschulgesetz in wesentlichen Punkten vom Referentenentwurf abweichen wird. »schwarz«

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Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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  1. Markus Bunse

    Ein wichtiges Thema. Deshalb sollte man den Sachverhalt auch von allen Seiten betrachten, bevor man sich eine eigene Meinung bildet:

    http://www.nachdenkseiten.de/?p=20014#more-20014

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