Deswegen wurde die StuPa-Wahl 2015 angefochten

Mit diesen Punkten muss sich der Schlichtungsrat beim Wahlprüfungsverfahren auseinandersetzen

Ist die letzte Studierendenparlamentswahl gültig? Diese Frage wird den bald tagenden Schlichtungsrat beschäftigen. Auf ihn warten drei Wahlanfechtungen, die von sieben der acht Wahllisten (außer Odeon/CampusBash) und von Teilen des Wahlausschusses stammen. Wir haben ihre Vorwürfe zusammengefasst.

500 Stimmzettel mehr vorhanden, als vom Wahlausschuss kopiert?

Der größte Vorwurf stammt von drei Mitgliedern des Wahlausschusses. In ihrer Wahlanfechtung ist eine Kalkulation enthalten, die darlegen soll, dass rund 500 Stimmzettel „ʻzu viel’ im Umlauf waren“. Das vom Wahlausschuss verbrauchte Kopierkontingent stimme nicht mit den gezählten Stimmzetteln überein. Ein Kalkulationsfehler oder Wahlmanipulation?

Wählten 18 Personen, bevor sie zur Wahl gingen?

Laut dem gemeinsamen Wahleinspruch von Grünen, RCDS und Co. soll „mindestens 18 Personen zunächst eine reguläre Stimmabgabe verweigert“ worden sein „mit dem Verweis, sie hätten schon gewählt.“ Die Betroffenen hätten dies glaubhaft widerlegen können, weshalb die WahlhelferInnen eine „doppelte Stimmabgabe“ gestatteten. „Was vielleicht als ʻnette Geste’ gemeint war, ist eine grob fahrlässige Verfälschung der Wahl“, kommentieren die Urheber der Anfechtung dieses Vorgehen.

Ungereimtheiten im Wählerverzeichnis

Die beiden Grifflenberg-Urnen: Am Wahlabend waren laut Wahlausschuss in einer Urne ca. 200 Stimmen zuviel, in der anderen ungefähr 140 zu wenig enthalten, als im Wählerverzeichnis vermerkt. Wurden Stimmen falsch eingeworfen? Wenn ja, so sind immer noch 60 zu viel da. Teile des Wahlausschusses sprechen in ihrer Anfechtung gar von „ca. 70 bis 150 Stimmen.“ Womöglich ein unsauber geführtes digitales Wählerverzeichnis? Grüne, RCDS und Co. berichten von angeblichen Systemabstürzen und damit einhergehendem Datenverlust im elektronischen Wahlverzeichnis auf Excel-Basis in Windows-Umgebung. Zudem sei „eine nachträgliche Änderung von Einträgen hier deutlich einfacher (…), als bei herkömmlichen Listen auf Papier.“ Manipulation werde „durch dieses System stark begünstigt.“

ERASMUS-Studierende ohne Wahlrecht?

Weder allgemein noch gleich soll die StuPa-Wahl laut Grünen, RCDS und Co. gewesen sein. Nach ihrem Kenntnisstand soll „mehrfach ERASMUS-Studierenden die Stimmabgabe verwehrt“ worden sein, weil „diese nicht im Wahlregister aufgelistet wären.“ Dieses liegt vor der Wahl zur Einsicht und Korrektur aus, doch könnten betroffene Studierende „Schwierigkeiten im Verstehen der deutschen Sprache“ haben und so „durch schlechtere Informationsmöglichkeiten benachteiligt“ worden sein. Auch hier sprechen die Listen von deutlichen Auswirkungen auf das Wahlergebnis.

Gebrochenes Urnensiegel und „erzwungene“ Listenumbenennung

Weiter führen Grüne, RCDS und Co. ein gebrochenes Siegel an der Freudenberg-Urne auf, weshalb nicht gewährleistet sei, „dass diese Urne nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt [Anm. d. Red.: Vor der Auszählung] geöffnet wurde.“ Zudem hätte der Aufbau der Wahllokale die Entwendung von Stimmzetteln ermöglicht und das Wahlgeheimnis nicht ausreichend geschützt.
Die Gesellschaftskritische Liste prangert die „erzwungene Umbenennung“ ihrer ursprünglichen Liste Antideutsche Dichter an. Ohne die Namensänderung wären sie nicht zur Wahl zugelassen worden.

Der Schlichtungsrat wird nach seiner Konstituierung die Wahl prüfen und entscheiden, ob den Einsprüchen zum Teil oder ganz stattgegeben wird. Unabhängig vom Ergebnis des Schlichtungsrates wird das Studierendenparlament in seiner aktuellen Zusammensetzung, basierend auf dem endgültigen Wahlergebnis, seine Arbeit aufnehmen. Jedoch könnte es im Laufe der Legislaturperiode, ggf. während des kommenden Wintersemesters, zu Neuwahlen kommen, wenn der Schlichtungsrat nach einer Wahlprüfung einen entsprechenden Beschluss fasst. »mw«

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