Die Studierendenschaft wird von allen Studierenden (Δ) einer Hochschule gebildet und ist eine selbständige, rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule. Die Studierendenschaft der Bergischen Universität Wuppertal hat folgende Organe:
1. Das Studierendenparlament (StuPa Δ)
Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft, das von allen eingeschriebenen Studierenden der Bergischen Universität Wuppertal in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt wird. Das StuPa hat in der Regel 21 Mitglieder und fasst grundlegende Beschlüsse für die Studierendenschaft. Zum StuPa gehören der Härtefallausschuss, der Haushaltsausschuss, der Revisionsausschuss und der Sozialausschuss.
2. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA Δ)
Der Allgemeine Studierendenausschuss vertritt die Studierendenschaft. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. Der AStA besteht aus dem Vorsitz, der Finanzreferentin bzw. dem Finanzreferenten, die vom StuPa gewählt werden, den weiteren Referentinnen und Referenten, die vom AStA-Vorsitz mit Zustimmung des StuPa bestellt und abberufen werden und den Referentinnen und Referenten der autonomen Referate (Δ), die von besonderen Studierendengruppen gewählt werden und der Bestätigung durch das StuPa bedürfen. Die Referentinnen und Referenten des autonomen Fachschaftenreferates (Δ) werden von der FSRK gewählt.
3. Der Schlichtungsrat (Δ)
Der Schlichtungsrat berät die Organe und Gremien der Studierendenschaft und ihrer Fachschaften. Er schlichtet in Streitfragen zwischen diesen Gremien und Organen.
Der Schlichtungsrat besteht aus 6 Mitgliedern die jeweils zu einem Drittel vom StuPa, dem AStA und der FSRK gewählt werden. Folgendes ist zu beachten:
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1. Die zwei Mitglieder die vom StuPa gewählt werden, dürfen nicht dem AStA, der FSRK oder dem Organ einer Fachschaft angehören.
2. Die zwei Mitglieder die vom AStA gewählt werden, dürfen nicht dem StuPa, der FSRK oder dem Organ einer Fachschaft angehören.
3. Die zwei Mitglieder die von der FSRK gewählt werden, dürfen nicht dem StuPa oder dem AStA angehören.
Die Fachschaft(Δ) wird von allen eingeschriebenen Studierenden einer Fakultät gebildet und ist ein selbständiger, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteter Bestandteil der Studierendenschaft.
Die Fachschaften der Bergischen Universität Wuppertal haben folgende zwei Organe:
1. Die Fachschaftsvollversammlung (FVV Δ)
Die Fachschaftsvollversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Fachschaft und wird von allen Mitgliedern einer Fachschaft gebildet. Die Fachschaftsvollversammlung fasst grundlegende Beschlüsse für die Fachschaft.
2. Der Fachschaftsrat (FSR)
Der Fachschaftsrat vertritt die Fachschaft. Er führt die laufenden Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Fachschaft. Der Fachschaftsrat wird entweder durch eine Fachschaftsvollversammlung oder direkt von allen Mitgliedern der Fachschaft durch Urnenwahl gewählt.
Neben den Organen der Fachschaft gibt es ein fachschaftsübergreifendes Gemeinschaftsgremium, die Fachschaftsrätekonferenz (FSRK Δ).
Die Fachschaftsrätekonferenz ist ein Gemeinschaftsgremium aller Fachschaften der Bergischen Universität Wuppertal, in der die Fachschaften durch Kommunikation und Kooperation in eigenen Angelegenheiten zusammenwirken und in Angelegenheiten der Studierendenschaft mitwirken. Die FSRK ermöglicht den Fachschaften gemeinsame Beschlüsse, regelt die Mittelzuweisungen an die Fachschaften und wirkt darauf hin, dass die Fachschaften ihre Aufgaben und Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der HWVO und der Satzung der Studierendenschaft erfüllen. Dadurch wirken die Fachschaften in eigenen Angelegenheiten zusammen. Die FSRK wählt die Referentinnen oder Referenten des autonomen Fachschaftenreferates, die nach ihrer Bestätigung durch das StuPa ordentliches Mitglied des AStA sind. Dadurch wirken die Fachschaften in Angelegenheiten der Studierendenschaft mit. Die FSRK besteht aus Fachschaftsratsmitgliedern oder anderen Vertretern der Fachschaften, die von den jeweiligen Fachschaftsräten bestellt und abberufen werden. »js«
Gastautorin: Justine Schindler – »js«
Justine Schindler ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau und ehemalige Studentin der BU Wuppertal. Sie engagierte sich in der Studierendenschaft als Referentin für Hochschulrecht und Mitglied des StuPa (Studierendenparlament). Sie ist Mitverfasserin des „rechtlicher_leitfaden_studierendenschaft“ (PDF, ca. 1,1MB) und des „rechtlicher_leitfaden_fachschaften“ (PDF, ca. 0,3MB).
Nachtrag: Die aktuellen Dokumente findet ihr unter Hochschulpolitische Organisationen.
Super Post! Ich werde da nochmal versuchen mehr zu erfahren!