Fristen für den Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“

Für den Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ gelten an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) für den Master of Education folgende Fristen: Der Masterabschluss für den Modell-Studiengang GHRGe (Regelstudienzeit 8 Semester) muss spätestens bis zum 30. September 2016, der für den entsprechenden Studiengang BK und GymGe (Regelstudienzeit 10 Semester) spätestens bis zum 30. September 2017 abgelegt werden.

Fristen berechnen sich auf Grundlage der letzten Einschreibemöglichkeit

Die letzte Einschreibemöglichkeit für einen Studiengang des Modellversuches an der BUW war im WiSe 2008/2009. Darauf beziehen sich die Auslauffristen, die sich auf Grundlage der Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester berechnen. Die oben genannten Auslauffristen liegen sogar über den gesetzlichen Fristen.

Nach dem Lehrerausbildungsgesetz konnten sich Studierende an einer Hochschule in NRW letztmalig im SoSe 2011 in einen Studiengang des Modellversuches einschreiben. Dort, wo dies möglich war, können die Studierenden ihren Masterabschluss noch bis zum 31. März 2018 bzw. 31. März 2019 ablegen.

Die Regelungen zu den Studiengängen des Modellversuchs werden durch die Hochschulen selbst durch den Erlass von entsprechenden Ordnungen getroffen. Daher ergeben sich die Auslauffristen für diese Studiengänge aus den entsprechenden Hochschulordnungen. Die Regelungen zu den Studiengängen nach der LPO 2003 erfolgen landeseinheitlich. Aus diesem Grund gibt es hier auch landesweit einheitliche Auslauffristen.

Verwirrung über die Fristen an der Uni Wuppertal

Für die BUW lagen zunächst einige Fehlinformationen vor. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom Mai 2016 würde an der BUW kein Studiengang nach der LPO 2003 und der Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ (VO-B/M) vom 27. März 2003 vor den maximal möglichen Fristen auslaufen, da die jeweils letzten Einschreibemöglichkeiten im SoSe 2011 bestanden hätten. Dies erwies sich als unzutreffend.

Fehlinformationen gab es allerdings auch von Seiten der Bergischen Universität. In der Begründung für die auslaufenden Fristen wurde zunächst nicht von der letzten Einschreibemöglichkeit im WiSe 2008/2009 ausgegangen, sondern alleine die Regelstudienzeit für den Master of Education des Modellversuchs zugrunde gelegt. Dieser würde – bezogen auf das SoSe 2011 – mit einer Regelstudienzeit von 2 bzw. 4 Semestern zuzüglich von 6 Semestern nach der gesetzlichen Regelung am 31. März 2015 bzw. 31. März 2016 auslaufen. Die tatsächlichen Auslauffristen lägen damit über den gesetzlichen Fristen.

Falsche Berechnungsgrundlage wirkt sich nicht auf bestehende Fristen aus

Diese zunächst von der BUW vermittelte Berechnungsgrundlage bzw. Rechtsauffassung für die auslaufenden Fristen war jedoch falsch. Ein weiteres Gespräch mit dem Schulministerium im Juli 2016 bestätigte die im ursprünglichen blickfeld-Artikel vom 09. Mai 2016 dargelegte Rechtsauffassung, wonach die Gesamtregelstudienzeit für einen Studiengang des Modellversuchs zugrunde gelegt werden muss. Diese setzt sich aus der Regelstudienzeit des Bachelor-Studiengangs und des Master-Studiengangs zusammen, welche gemäß § 2 Absatz 1 VO-B/M Gliederungen der Studiengänge des Modellversuches „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ darstellen. Daraus ergeben sich Gesamtregelstudienzeiten von 8 bzw. 10 Semestern. Bezogen auf das SoSe 2011 würden sich daraus resultierende Auslaufristen zum 31. März 2018 bzw. 31. März 2019 ergeben.

Einschreibung in einen Studiengang des Modellversuchs letztmalig im WiSe 2008/2009 möglich

Erst nachdem die BUW auf den Widerspruch zu den Informationen aus dem Schulministerium hingewiesen und um eine Klärung gebeten wurde, kam am 28. Juli 2016 eine rechtskonforme Begründung. Demnach war eine Einschreibung in einen Studiengang des Modellversuchs letztmalig im WiSe 2008/2009 möglich. Die von der BUW veröffentlichten Auslauffristen wären in diesem Fall gesetzeskonform.

Es muss an dieser Stelle kritisiert werden, dass verschiedene, dafür zuständige Stellen zunächst falsche Informationen kommuniziert haben. Erst als Widersprüche auftraten, wurde diese Problematik ersichtlich. Doch selbst dann gab es im Rahmen der Informationsprüfung noch weitere Fehlauskünfte, welche erst nach mehrfachen kritischen Nachfragen zu den richtigen Informationen führten. Für die nach Uni-Angaben rund 400 betroffenen Studierenden ist das eine nicht zu rechtfertigende Situation von Unsicherheit.

Die Fristen für LPO 2003-Studierende

Studierende nach LPO 2003 – von denen es laut Auskunft der Bergischen Universität immerhin noch rund 600 gibt – müssen für das Lehramt GHRGe (Regelstudienzeit 7 Semester) ihr Erstes Staatsexamen bis zum 30. September 2017 und für die Lehrämter BK und GymGe (Regelstudienzeit 9 Semester) bis zum 30. September 2018 abgelegt haben. In diesen Fällen greift die landeseinheitliche Regelung. Bis zum 17. August 2016 waren auf der Homepage des Servicebereiches der School of Education (ISL) die nicht mehr aktuellen Fristen mit einem Link zum Landesprüfungsamt angegeben, wo dann die aktualisierten und geltenden Fristen zu finden waren. Die Art der Darstellung war für die betroffenen Studierenden verwirrend und nicht nachvollziehbar. Seit dem 17. August 2016 und auf erneuten Hinweis der blickfeld-Redaktion sind nun auch die aktuellen und geltenden Fristen auf dieser Homepage zu finden.

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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