fzs und GEW fordern: „Recht auf Bildung umsetzen, BAföG reformieren!“

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich an die Vereinten Nationen (UN) gewandt, um die aus ihrer Sicht überfällige Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durchzusetzen.

„Im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – UN-Sozialpakt – hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, das Recht auf Bildung umzusetzen. Das bedeutet nach Artikel 13 des Pakts, dass jeder und jedem das Hochschulstudium zugänglich gemacht werden und ein angemessenes Stipendiensystem eingerichtet werden muss. Tatsächlich erreicht das BAföG in Deutschland nur noch rund zwölf Prozent der eingeschriebenen Studierenden. Die BAföG-Bedarfssätze liegen um 150 Euro unter dem Unterhaltsanspruch von Studierenden in Höhe von 990 Euro und unterschreiten damit das Existenzminimum. Es wird höchste Zeit, dass die UN die studentische Ausbildungsförderung in Deutschland auf Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht prüfen“, sagte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung.

„Wir brauchen eine Ausbildungsförderung, die den tatsächlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten sowie Studienzeiten gerecht wird“

Rahel Schüssler, fzs-Referentin für BAföG und studentisches Wohnen, kritisiert, dass die Wohnkostenpauschale des BAföG in Höhe von 380 Euro in den meisten Hochschulstädten nicht ausreiche, um die Miete zu finanzieren: „In einigen Städten liegt die Durchschnittsmiete eines WG-Zimmers bei mehr als dem Doppelten der Pauschale. Hinzu kommt ein Mangel an Wohnheimplätzen, so können die meisten Studierenden auch nicht auf diese ausweichen. Das ist dann einer der Gründe, warum viele Studierende, sogar wenn sie BAföG beziehen, auf Erwerbsarbeit angewiesen sind, was wiederum zum Überschreiten der Regelstudienzeit und dann zum Wegfall der Ausbildungsförderung am Ende des Studiums führt – ein Teufelskreis. Mit dem völkerrechtlich garantierten Recht auf Bildung hat das nichts zu tun. Wir brauchen eine Ausbildungsförderung, die den tatsächlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten sowie Studienzeiten gerecht wird.“

„Es geht um nicht weniger als um Chancengleichheit beim Zugang und erfolgreichen Abschluss von Hochschulbildung“

fzs und GEW haben dem für die Überwachung des Sozialpakts zuständigen UN-Ausschuss in Genf einen elfseitigen Katalog an Fragen vorgelegt. Die beiden Organisationen erwarten, dass der Ausschuss die Fragen zum Gegenstand des Staatenberichtsverfahrens zum UN-Sozialpakt macht, dem sich die Bundesregierung 2026 stellen muss. „Wir fordern die Bundesregierung auf, einer Rüge der UN zuvorzukommen und das BAföG noch vor dem Prüfverfahren strukturell zu erneuern“, mahnte Keller. „Das Verfahren hat nicht nur eine völkerrechtliche, sondern auch eine sozial- und gesellschaftspolitische Bedeutung: Es geht um nicht weniger als um Chancengleichheit beim Zugang und erfolgreichen Abschluss von Hochschulbildung“, so Schüssler abschließend. »red«

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