Hessischer Landesrechnungshof kritisiert Haushaltsführung der ASten

Der Landesrechnungshof in Hessen © Hessischer Rechnungshof

Die Studierendenschaften sind in der Regel öffentlich-rechtliche Teilkörperschaften der Hochschulen und verwalten sich im Rahmen der Gesetze selbst. Dazu gehört auch eine Finanzautonomie, in der die Studierendenschaften die notwendigen Beiträge von den Studierenden erheben und dadurch über einen Haushalt bis in Millionenhöhe verfügen. Zuständig für die Finanzverwaltung der Studierendenschaften sind die ASten (Allgemeinen Studierendenausschüsse), welche wiederum an die gesetzlichen Bestimmungen (Hochschulgesetz, Haushaltsverordnung, etc) gebunden sind.

Verurteilung wegen Veruntreuung von 74.000 Euro

Der Landesrechnungshof Hessen, unter Leitung von Dr. Walter Wallmann, kritisierte in seinem Jahresabschlussbericht nun massiv die Haushaltsführung der Studierendenschaften, welche nicht ausreichend durch die zugehörigen hessischen Hochschulen geprüft würden. Aus diesem Grund käme es zu Unregelmäßigkeiten. Während die Kontrolle der Studierendenschaft der Frankfurter Universität durch die Hochschulleitung gut funktionieren würde, wäre das bei sieben weiteren geprüften hessischen Studierendenschaften nicht der Fall. So hätten drei ASten nicht einmal einen Haushaltsplan aufgestellt. Bei einer genaueren Prüfung stellte sich heraus, dass in der Kasse von einer Studierendenschaft 19.500 Euro fehlten. In einem anderen Fall hatte ein Finanzreferent des AStAs 74.000 Euro veruntreut. Dieser wurde deshalb vom Amtsgericht Gießen verurteilt.

Hessisches Wissenschaftsministerium fordert mehr Kontrollen

Das zuständige Wissenschaftsministerium unter Leitung von Boris Rhein (CDU) reagierte auf diesen Bericht mit der Ankündigung, die Studierendenschaften zu mehr externer Kontrolle verpflichten zu wollen. Konkret soll diese verpflichtet werden, auf eigene Kosten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Haushaltsführung einzubinden.

StudierendenvertreterInnen kritisieren Vorhaben von Minister Boris Rhein

Vertreter der hessischen Studierendenschaften und des bundesweiten „Freien Zusammenschluss der Studierendenschaft“ (FZS) weisen diese Forderung entschieden zurück. Die Mitwirkenden in den Studierendenschaften würden ehrenamtlich hochprofessionelle Arbeit leisten. Die aufgeführten Fälle würden in keinster Weise ein derartiges Eingreifen in die hochschulgesetzlich garantierte Autonomie der Studierendenschaft rechtfertigen. Bei einer Umsetzung der ministeriellen Vorschläge auf Basis des Berichts des hessischen Landesrechnungshofes würden Hochschulleitungen und externe Sachverständige massiv in der Selbstverwaltung der Studierendenschaften hineinwirken können. Hinzu kämen die zusätzlichen Kosten für externe Sachverständige, welche letztendlich von den Studierenden getragen werden müssten. Mitgliedsschwache Studierendenschaften könnten überdies Schwierigkeiten haben, die notwendigen Mittel aufzubringen, welche dann nicht zum Wohle der Studierenden eingesetzt werden könnten – so die Argumentation der StudierendenvertreterInnen.

Fazit: Personelle Anforderungen für erfolgreiche Haushaltsführung sind hoch

Die Haushaltsführung der Studierendenschaften ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die hohe Ansprüche von den verantwortlichen Funktionsträgern fordert. Nicht immer wird diese Aufgabe mit der notwendigen Professionalität erfüllt. So gab es Ende der 1990er Jahre u.a. in der Studierendenschaft der Bergischen Universität Wuppertal massive Verstöße und Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung. Aus diesem Grund wird dort ein festangestellter Kassenverwalter mit entsprechender Fachkompetenz beschäftigt. Auf der anderen Seite gibt es auch viele Beispiele, wo die Haushaltsführung der Studierendenschaften professionell und regelkonform ist. Grundsätzlich sollten bestimmte Aufgaben der Finanzverwaltung nur von fachlich geeignetem Personal durchgeführt werden, welche unabhängig von der temporären Zusammensetzung der ASten sind. Die Haushaltswirtschaftsverordnung für die Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen (HWVO) verpflichtet die ASten bei entsprechendem Bedarf sogar zur Anstellung einer fachlich geeigneten Person, die dann die Finanzreferentin bzw. den Finanzreferenten unterstützt.

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an verschiedenen Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute führt er Lehraufträge in Astrophysik, Physik, Chemie und Mathematik durch und hält Vorträge zu allen Gebieten der Astronomie und Astrophysik (www.astromare.org). Des Weiteren schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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