Hochschulen können ab 2014 gegen „Scheinstudierende“ vorgehen

Mehr Schein als Sein: Nicht der tatsächliche „Missbrauch“ des Semestertickets steht im Vordergrund, sondern Uni-Organisation und Mittelverteilung.

Nach der geplanten Änderung des Hochschulzukunftsgesetzes, die kommendes Jahr in Kraft treten soll (blickfeld berichete), sollen Hochschulen demnächst sogenannte „Scheinstudierende“ exmatrikulieren können.

Der Hintergrund: Laut des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung benötigen Hochschulen „belastbare Informationen über das Studierverhalten ihrer Studierenden“, um einschätzen zu können „welche Lehrveranstaltungen in welchen Semestern in welcher Größe organisiert werden müssen“. Zu diesem Zweck wolle man den Hochschulen präventiv „Instrumente in die Hand geben, um bei Bedarf reagieren zu können.“

Einen weiteren Aspekt bringt der Landtagsabgeordnete Dietmar Bell ein: „Wenn Teile der Zuwendung an die Universität daran gekoppelt sind, dass die Universität eine Mittelzuweisung für die Absolvierung des Studiums in der Regelstudienzeit erhält, muss es auch die Möglichkeit geben, Studierende, die nachweislich über einen längeren Zeitraum keine Studienleistung erbringen, exmatrikulieren zu können.“ Die vorgeschlagene Regelung des Ministeriums hält Bell für „sachgerecht“.

„Ticketstudium“ ist kein Massenphänomen

Laut Auskunft der Pressestelle des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gibt es jedoch keine belastbaren Informationen über einen massenhaften Missbrauch des Semestertickets durch „Scheinstudierende“.

Die Leitung der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) analysiert den Referentenentwurf derzeit noch. Wie Johannes Bunsch, Leiter der Universitätskommunikation, erklärt, wird die neue Regelung vermutlich „an der Bergischen Universität keine allzu hohe Bedeutung erlangen“. In Wuppertal wurde die derzeit diskutierte Problematik der „Scheinstudierenden“ bislang nicht als „drängend“ wahrgenommen. »mw«

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