Kein „KI-Slop“ auf der AStA-Ebene: Studierendenvertretung kündigt Maßnahmen an

Als „KI-Slop“ werden massenhaft per künstlicher Intelligenz erstellte Text-, Bild-, Ton- und Videoinhalte ohne Mehrwert verstanden. Zugleich nutzen Unternehmen, aber auch Vereine sowohl online als auch offline generative KI für (Veranstaltungs-)Werbung, von offensichtlichem „Slop“ bis hin zu Inhalten, die kaum noch als solcher zu erkennen sind. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Wuppertal möchte beiden Varianten in seinen Räumen einen Riegel vorschieben. Das sind die Gründe.

Eingang zur AStA-Ebene - Foto: blickfeld

„Wir lehnen die Verwendung von KI-generierten Inhalten zur Bewerbung von Veranstaltungen ab. Gründe hierfür sind die bekannten Problematiken hinsichtlich des Urheberrechts, der hohe Energie- und Wasserverbrauch von KI-Modellen sowie die sozio-ökonomische Ausbeutung der Arbeiter:innen, die die Modelle trainieren“, erklären die Studierendenvertreter:innen der Uni Wuppertal. Diese kritisieren zudem, dass das KI-Training auf Werke von Designer:innen und Künstler:innen zurückgreife, die an den kommerziellen Geschäftsmodellen der Anbieter nicht oder nur unzureichend beteiligt seien.

Wie akut diese Urheberrechtsfragen sind, zeigt ein aktueller Fall: Jüngst haben der Hamburger Carlsen Verlag zusammen mit Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn Klage gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass das Unternehmen Klings „NEINhorn“ zu Trainingszwecken genutzt hat.

AStA-Beschluss: Verbot von KI-generierter Werbung

Auf einer Plenumssitzung hat der Allgemeine Studierendenausschuss Mitte August ein Verbot von KI-generierter Werbung auf der AStA-Ebene (Campus Grifflenberg, Gebäude ME, Ebene 04) beschlossen. „Das Verbot soll zunächst dadurch umgesetzt werden, dass auf klassische Marker von KI-generierten Inhalten geachtet wird. Natürlich ist uns bewusst, dass dies nicht immer einfach ist und sich solche Erkennungszeichen ändern können“, so die AStA-Vertreter:innen, die darauf setzen, dass ihnen die neuen Richtlinien der KI-Verordnung der Europäischen Union eine Prüfung in Zukunft erleichtern werden. „Bis dahin haben wir uns darauf verständigt, dass wir uns vorbehalten, bei dem Verdacht auf KI-generierte Werbung bei den Ersteller:innen nachzufragen und dann zu entscheiden.“

„KI-Slop“-Verbot mit symbolischer Wirkung

Die im AStA engagierten Studierenden räumen ein, dass sich KI-Inhalte nicht vollständig vermeiden ließen, „da diese vielfach in bestehende Design-Tools integriert wurden und nur schwer zu umgehen sind.“ Doch ist es ihnen wichtig, deutlich zu machen, „dass das beschlossene Verbot einerseits einen Schritt darstellt, um KI-Slop von der AStA-Ebene fernzuhalten, und andererseits eine Maßnahme mit symbolischer Wirkung“ ist. »mw«

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