Mit den Möglichkeiten, die KI-gestützte Tools bieten, sind auch die Kontrollinstrumente gewachsen. „Zuerst haben wir, um die neuen Tools zu testen, stichprobenartig Bachelor- und Masterarbeiten über alle Fakultäten hinweg geprüft. Dazu haben wir eine ‚Deep-Pattern-Analysis‘-Software, die auf dem Supercomputer JUPITER des Forschungszentrums Jülich läuft und gegen die herkömmlichen Umformulierungs-Tools machtlos sind, genutzt. Angesichts einer erschreckend hohen Quote an KI-basierten Arbeiten haben wir uns entschlossen, alle Abschlussarbeiten seit 2022 zu überprüfen“, erklärt eine Uni-Sprecherin gegenüber blickfeld.
Parallel dazu setzt die Universität verstärkt auf eigene KI-Plattformen wie „genAI4BUW“, um Studierenden einen kontrollierten und transparenten Einsatz der Technologie zu ermöglichen.
Vier von fünf Abschlussarbeiten mit KI-Anteilen
Solche Prüfungen von eingereichten Abschlussarbeiten sind grundsätzlich nichts Neues. Wuppertaler Studierende müssen ihre Arbeiten zum Zwecke der Plagiatsprüfung digital – oftmals per CD – einreichen. „Diese befinden sich alle in unseren Archiven, deshalb konnten wir eine großangelegte Nachprüfung aller Arbeiten starten“, so die Pressestelle. Das Ergebnis ist erschreckend: in vier von fünf Abschlussarbeiten (80 Prozent) wurden KI-Anteile entdeckt. „Neben typischen KI-Formulierungen fanden sich auch inhaltliche Widersprüche bis hin zu fiktiven Zitaten und Literaturangaben. Die KI hat sogar Quellen erfunden, die Professor:innen der BUW zugeordnet wurden, die es gar nicht gibt.“
Vor diesem Hintergrund entwickeln die einzelnen Fakultäten zunehmend eigene Regelungen zur Kennzeichnung der Nutzung von KI-Hilfsmitteln in Haus- und Abschlussarbeiten, um solche Verstöße künftig eindeutig erfassen und sanktionieren zu können.
Aberkennung des Master- oder Bachelortitels möglich
Die Universität prüfe derzeit mögliche rechtliche Konsequenzen für die betroffenen Absolvent:innen: „Bei geringfügigeren Verstößen kann eine nachträgliche Abwertung der Arbeit erfolgen. Gravierende Verstöße werden wie ein Plagiat behandelt, was zur Aberkennung des Bachelor- oder Masterabschlusses führen kann.“ Womöglich könnten Studierende auch eine nachträgliche Abschlussprüfung bzw. Verteidigung ihrer Arbeit absolvieren. „Auch diese Option prüfen wir derzeit in unserer Rechtsabteilung und in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium“, so die Universität.
Betroffene, die noch an der Bergischen Universität studieren, sollen demnächst über die Plattform StudiLöwe informiert werden. Wer die Hochschule bereits verlassen hat, wird vom jeweiligen Prüfungsamt postalisch kontaktiert. »red«

