Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 867 Euro im Monat. Für Studierende, die allein oder mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammen leben, ist die eigene Erwerbstätigkeit eine wichtige Einnahmequelle:
- Mit 41 Prozent stammte im Schnitt der größte Teil ihrer Einkünfte aus Erwerbseinkommen.
- Knapp 32 Prozent machte private Unterstützung wie Unterhaltszahlungen von Angehörigen aus,
- 15 Prozent BAföG-Leistungen oder Stipendien und
- knapp 13 Prozent sonstige Einkünfte wie etwa Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.
Gut ein Drittel aller Studierenden gelten laut Angaben des Bundesamtes als armutsgefährdet. Hierunter fallen Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. In Deutschland liegt dieser Wert für eine alleinlebende Person bei 1.314 Euro netto im Monat.
54 Prozent des verfügbaren Einkommens geben Studierende mit einem eigenen Haushalt für Wohnkosten aus; für das Statistische Bundesamt gilt damit ein Großteil der Studierenden-Haushalte als überbelastet.
Laut des Moses Mendelssohn Instituts kostet ein durchschnittliches WG-Zimmer monatlich 479 Euro (blickfeld berichtete), wobei Wuppertal mit 403 Euro in der unteren Hälfte von 90 ausgewerteten Hochschulstädten liegt, was trotzdem den BAföG-Unterkunftsbedarf in Höhe von 380 Euro übersteigt.
„Das ist eine neue Form der sozialen Auslese!“
„Die Wahl der Hochschule hängt immer mehr davon ab, ob ich mir dort die Miete in der Stadt leisten kann. Das ist eine neue Form der sozialen Auslese!“, kritisiert der DSW-Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl. Im Hinblick darauf, dass nur zwölf Prozent der Studierenden BAföG beziehen, fordert er „eine weitere, massive Erhöhung der BAföG-Elternfreibeträge“, damit „viel mehr Studierende vom BAföG profitieren können“; ebenso eine Anhebung der BAföG-Wohnkostenpauschale.
Zudem sei eine grundlegende Strukturreform der Ausbildungsförderung erforderlich: „Herzstück dieser Reform muss die automatische Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze sein an die Entwicklung von Preisen und Einkommen sowie die Direktauszahlung des Kindergelds an volljährige Studierende und Auszubildende.“
Weiter müssen aus seiner Sicht die Bundesländer das im vergangenen Jahr gestartete Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ umsetzen, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende zu begegnen. »red & mw«