Sie vertreten „die Belange anerkannt oder potentiell benachteiligter Studierendengruppen“

Neubestellung des Frauen*referats, des Queer-Referats und des Referats für chronisch Kranke und Behinderte

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) besteht nicht nur aus Vorsitz, FinanzreferentIn und weiteren ReferentInnen, die sich um Bereiche wie Kultur oder Hochschulpolitik kümmern, sondern auch aus ReferentInnen der Autonomen Referate. Diese Referate bzw. ihre VertreterInnen haben qua Satzung „grundsätzlich die Aufgabe, die Belange anerkannt oder potentiell benachteiligter Studierendengruppen zu vertreten und daran mitzuwirken, bestehende Nachteile für diese zu beseitigen.“ Eine Ausnahme bildet lediglich das Fachschaftenreferat, dass „den Fachschaften die Mitwirkung in Angelegenheiten der Studierendenschaft“ ermöglichen soll.

Vollversammlung der entsprechenden Studierendengruppe bestellt die Autonomen ReferentInnen

Bedingt durch die kürzlich erfolgte Neuwahl des Studierendenparlamentes (StuPa) endet die Amtszeit der bisherigen autonomen ReferentInnen. Deshalb ist eine Neubestellung erforderlich, die per Vollversammlung durch die entsprechenden Studierendengruppen erfolgt.

Das sind die Termine für die drei nächsten Vollversammlungen:

  • 1. Februar 2018: Vollversammlung des Autonomen Frauen*referats (AStA-Großraumbüro auf ME.04, 18 Uhr – Facebook)
  • 5. Februar 2018: Vollversammlung des Autonomen Queer-Referats (AStA-Großraumbüro auf ME.04, 18 Uhr – Facebook)
  • 5. Februar 2018: Vollversammlung des Autonomes Referats für chronisch Kranke und Behinderte (AStA-Großraumbüro auf ME.04, 18 Uhr – Facebook)

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Referate Mittel aus dem Haushalt der Studierendenschaft. Im aktuellen Haushalt 2017/18 stehen jedem Referat – mit Ausnahme des Fachschaftsreferates – 1.500 Euro im Jahr zur Verfügung. Jedes autonome Referat besteht aus höchstens sieben Referentinnen und Referenten, die von den oben genannten Vollversammlungen bestellt und entlassen werden können. »red«

Hinweis: Die hier zitierten Passagen stammen aus der Satzung der Studierendenschaft (SdS). In den Paragraphen 20 und 21 werden die Autonomen Referate und ihre Organisation geregelt.

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