Neue Broschüre zum Hochschulrecht für die Studierendenschaft

Die aktuellen Änderungen der Satzung und Wahlordnung der Studierendenschaft

Die neue Broschüre zum Hochschulrecht beinhaltet die Satzung (SdS) und die Wahlordnung (WdS) der Studierendenschaft mit den jeweils aktuellen Änderungen, die zudem in der Einleitung erläutert und kommentiert werden. Mit enthalten ist auch die neue Geschäftsordnung des Studierendenparlaments (StuPa) vom 18. Februar 2016.

Die Neufassung der Satzung der Studierendenschaft vom 04. Mai 2015 ist durch eine Änderungssatzung vom 16. November 2015 geändert worden. So wurde zum einen die ursprüngliche Regelung von 2011 wieder in Kraft gesetzt, nach der ein autonomes Referat aus höchstens sieben Referentinnen und Referenten besteht. Die bisherige Satzung sah vor, dass jedes autonome Referat nur noch aus einer Referentin oder einem Referenten bestehen sollte. Zum anderen wurde die ursprüngliche Regelung zum Haushaltsausschuss wieder aufgenommen, wonach einzelne Mitglieder des Haushaltsausschusses Einblick in die Unterlagen der Finanzreferentin bzw. des Finanzreferenten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) oder eines Fachschaftsrates verlangen können. Aufgrund der Neufassung der Satzung von Mai 2015 war dies nicht mehr ohne Mehrheitsbeschluss in diesem Gremium möglich. Damit waren faktisch die Kontrollmöglichkeiten der Opposition in diesem Ausschuss ausgehebelt worden. Darüber hinaus ist noch eine grundlegendere Überarbeitung der Satzung der Studierendenschaft geplant.

Umfangreicher waren jedoch die Anfang November 2015 erfolgten Änderungen der Wahlordnung der Studierendenschaft vom 04.10.2011. Sie waren die Konsequenz aus der Aufhebung des Ergebnisses der StuPa-Wahl vom 13. bis zum 17.07.2015 aufgrund schwerer Verstöße gegen die Bestimmungen der Wahlordnung. Der für das Wahlprüfungsverfahren zuständige Schlichtungsrat erklärte das Wahlergebnis am 15.10.2015 für ungültig und hob es auf. Die Änderungen der Wahlordnung sollen vor allem zu mehr Sicherheit vor möglichen Wahlmanipulationen führen. So gelten bei der Organisation und Durchführung der Wahl jetzt strengere Auflagen und Kontrollmechanismen. Neu ist auch, dass bei Stimmengleichheit von zwei oder mehreren Kandidierenden nicht mehr das Los, sondern die numerische Reihenfolge der Kandidierenden beim Einzug ins StuPa entscheidet. Bei der Reihenfolge der Selbstdarstellung der neu antretenden Listen in der Wahlzeitung entscheidet hingegen jetzt das Los. Zuvor entschied der zeitliche Eingang der Selbstdarstellungen der Neu-Listen beim Wahlausschuss über die Reihenfolge. Studierende, welche wählen wollen, müssen jetzt ihren Studierendenausweis sowie einen Lichtbildausweis vorlegen und unterschreiben, dass sie ihre Stimme abgegeben haben. Stimmzettel müssen in einer Druckerei gedruckt und mit speziellen Sicherheitsmerkmalen, etwa einem Wasserzeichen, versehen sein. Nur Mitglieder des Wahlausschusses haben Zugang zu den Wahlunterlagen und nur diese dürfen sie auch an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgeben. Die Urnen werden vor jedem Wahltag auf ihren Inhalt kontrolliert. Nach jedem Wahltag werden sie versiegelt und verschlossen. Die Schlüssel für die Urnenschlösser werden in einem versiegelten Briefumschlag aufbewahrt. Des Weiteren müssen alle wesentlichen Wahlakte sowohl von den Mitgliedern des Wahlausschusses als auch von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ausführlich und nach festgelegten Regeln protokolliert werden. Die geänderte Wahlordnung findet erstmals bei der kommenden StuPa-Wahl Anwendung.

Zunahme von formalen bzw. inhaltlichen Mängeln

Kommentar von Andreas Schwarz

Zur Zeit besteht die unbefriedigende Tendenz, dass die Fehler und Mängel bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Satzungen und Ordnungen zunehmen, da von den Verantwortlichen in der Studierendenschaft grundsätzlich nicht die erforderlichen juristischen Fertigkeiten erwartet werden können und auch die Prüfung durch das Rektorat diese nicht immer behebt. So widersprechen sich Regelungen im Satzungstext (z.B. § 23 Absatz 1 SdS) oder es kommt zu unnötigen Widerholungen (z.B. §§ 2 Abs. 4 und 3 Abs. 2 SdS), die allerdings nicht im Wortlaut übereinstimmen. Auch die Systematik wurde bei einigen Änderungen nicht eingehalten (z.B. § 2 Abs. 4 alt/neu SdS) und unkorrekte Begriffe verwendet (z.B. § 13 Absatz 2 WdS). Es sollte daher eine entsprechende Verwaltungskraft in der Studierendenschaft damit betraut werden, Satzungen und Ordnungen nach den Vorgaben der zuständigen Organe der Studierendenschaft und der Fachschaften fehlerfrei und rechtskonform zu erstellen.

Weiterführende Informationen:

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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