Neuer AStA im Amt

Am 23. Mai fiel im StuPa der Beschluss zu den Neuwahlen. Vorausgegangen waren erhebliche Defizite in der Arbeit des zuvor amtierenden AStA und eine an Verwahrlosung grenzende AStA-Ebene. Interne Streitigkeiten lähmten die AStA-Referentinnen und –Referenten in ihrer Arbeit, sodass das StuPa nur den Ausweg in Neuwahlen sah.

Studierendenparlament (StuPa) wählte am 4. Juni einen neuen Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA)

Die Neuwahlen fanden am 4. Juni statt. Zuvor wurde innerhalb des StuPa die bisherige Arbeit des AStAs erneut debattiert und eine Perspektive für einen Übergangs-AStA formuliert. Diese beinhaltet im Wesentlichen eine Herrichtung der Ebene und Infrastruktur des AStA (auch zur Nutzung durch studentische Projekte), die Wiederbelebung von AStA-Veranstaltungen (bspw. Campusglühen) und eine Stärkung der öffentlichen Präsenz, sei es persönlich oder über die vorhandenen Medien.

Folgende Personalia steht seitdem in Verantwortung:

  • Vorsitz: Marek Drulla (Piraten) & Sebastian Richter (RCDS)
  • Finanzen: Julia Buschhorn (LHG)
  • Presse / Öffentlichkeit: Carsten Ace Dahlmann (LHG)
  • Service: Nina Hartlmaier (RCDS), Josua Schneider (Odeon / Campusbash), Daniel Schmitz (Piraten), Fatih Eraslan (BTS)
  • Kultur: Mehmet Fatih Demir (BTS) und Wolf Reidemeister (Odeon / Campusbash)

Die Amtszeit dieses Übergangs-AStA wird ca. zwei Monate dauern. Zwischen dem 2. und 6. Juli finden die nächsten Wahlen zum Studierendenparlament statt. Mit der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments, spätestens drei Wochen nach dem letzten Wahltag, endet formell die Amtszeit des Übergangs-AStA. Auf dieser Sitzung könnte bereits die reguläre Neuwahl des AStA für eine neue einjährige Amtszeit erfolgen.
Voraussetzungen für eine Neuwahl sind jedoch erfolgreiche Koalitionsgespräche im Vorhinein.

Erste Ergebnisse des Übergangs-AStA sind bereits sichtbar. Am vergangenen Samstag starteten die ersten großen Aufräumarbeiten auf der AStA-Ebene. Dabei wurden die eklatantesten Mängel behoben.

Am 20. Juni findet die nächste StuPa-Sitzung statt. Hier wird der AStA über die bisherigen Aktivitäten berichten. Dies betrifft vor allem den AStA-Vorsitz. Dieser hat vom StuPa einen umfangreichen Auftrag zur Mängelaufklärung und –beseitigung erhalten. Der Bericht soll auch dem Rektorat zugehen. »mw«

Auftrag zur Mängelaufklärung und –beseitigung
Antragssteller: Alexander Bialek (StuPa-Präsidium, LHG)
Das Studierendenparlament möge beschließen:

Der AStA-Vorsitz wird aufgefordert
a) Die Arbeit des bisherigen AStA-Vorsitzes zu beanstanden und in folgenden Punkten Abhilfe zu leisten:
a. Missachtung von Beschlüssen des Studierendenparlaments
b. Missachtung der Anwesenheitspflicht der AStA-Referenten und des AStA-Vorsitzes
c. Missachtung der Berichtspflicht der AStA-Referenten und des AStA-Vorsitz
b) Eine ordnungsgemäße Amtsübergabe des vorherigen AStA-Vorsitzes zu veranlassen
c) Eine kritische Überprüfung der in der vergangenen Amtszeit ausgezahlten Aufwandsentschädigungen an AStA-Referenten und den AStA-Vorsitz vorzunehmen.
Der AStA-Vorsitz hat dies mit sofortiger Wirkung in die Wege zu leiten.
Der AStA-Vorsitz hat bei der Beanstandung eine Frist von zwei Wochen zu setzen.

Mit Ablauf der Frist ist das Rektorat über die Situation zu informieren.

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