Das gilt für die kommende Prüfungsphase an der Bergischen Universität

An der Bergischen Universität herrscht ein reduzierter Präsenzbetrieb (blickfeld berichtete). Der Campus ist seit der Adventszeit spürbar leerer geworden, einzelne Einrichtungen des Hochschul-Sozialwerkes sind wieder geschlossen. Mit einer Veränderung im aktuellen Wintersemester ist nicht mehr zu rechnen. Wie wird die kommende Prüfungsphase ablaufen?

Dazu hat sich die Hochschulleitung kürzlich per Newsletter an die Studierenden gewandt. Darin heißt es grundsätzlich: „Auch wenn wir in den kommenden Wochen mit einer stark wachsenden Verbreitung der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Erregers rechnen müssen, ist deutlich geworden, dass die Verantwortlichen in der Politik im Hinblick auf weitergehende Einschränkungen der Präsenz bei Lehr- und Prüfungsveranstaltungen noch Zurückhaltung üben.“ Daher geht die Hochschulleitung von keinen zusätzlichen gesetzlichen Einschränkungen aus, „natürlich ohne dies fest garantieren zu können.“

Lehrende können auf ein von der Präsenzprüfung abweichendes Format umstellen

Vor diesem Hintergrund bleibt es bei den Ende letzten Jahres kommunizierten Rahmenbedingungen. Für schriftliche Prüfungen bedeutet dies im Wortlaut des Newsletter:

  • „Alle schriftlichen Prüfungen finden zu den geplanten Terminen statt, bei Präsenzprüfungen in den geplanten Räumen (mit Mindestabstand bei den Sitzplätzen und Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske).
  • Sollten Lehrende in Absprache mit dem zuständigen Prüfungsausschuss noch auf ein von der Präsenzprüfung abweichendes Format umstellen wollen, so ist ihnen dies unbenommen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass für Studierende keine neuen Terminüberschneidungen auftreten. Bei einem Wechsel zu einer Online-Klausur ist z. B. der ursprüngliche Termin beizubehalten.
  • Wie immer müssen Studierende über Änderungen rechtzeitig informiert werden.“

Was passiert, wenn Studierende sich infizieren oder in Quarantäne müssen?

Aufgrund der Infektionsdynamik geht die Hochschulleitung davon aus, „dass sich gerade im Prüfungszeitraum Februar bis März 2022 ein nicht zu vernachlässigender Teil der Studierenden auf Grund einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 oder verpflichtenden Quarantäne zeitweise in häuslicher Isolation aufhalten wird.“ Für diese Studierende soll es keine Nachteile geben, weswegen von Seiten der Hochschule für die kommende Prüfungsperiode einmalig folgende Erleichterungen festgelegt wurden:

  • „Sofern eine schriftliche Prüfung in dieser Prüfungsperiode für jede:n Studierenden nicht ohnehin zwei Mal angeboten wird, wird ein zusätzlicher Nachholtermin angeboten.
  • Zu einem solchen Nachholtermin können die Studierenden antreten, die gegenüber dem Prüfungsausschuss nachweisen, dass sie wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder einer behördlich angeordneten oder aufgrund der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung verpflichtenden Quarantäne nicht zum eigentlichen Termin antreten konnten.
  • Der Nachholtermin findet in der Regel ca. vier Wochen nach dem eigentlichen Termin statt; in Einzelfällen kann er aus organisatorischen Gründen auch später stattfinden. Er wird mindestens zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben.
  • Das Prüfungsformat (schriftlich, mündlich, Präsenz, Online …) eines solchen Nachholtermins wird nach Absprache mit dem zuständigen Prüfungsausschuss von diesem genehmigt.“

Darüber hinaus gilt die bekannte Freiversuchs-Regelung auch in diesem Wintersemester. »red«

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