Sexuelle Belästigung in der Universitätsbibliothek

Auf Instagram und WhatsApp berichten Studierende von einem Fall sexueller Belästigung in der Universitätsbibliothek am Campus Grifflenberg. "Ein Mann war wohl in der Bibliothek und hat Fotoaufnahmen auf der Frauentoilette gemacht", heißt es in einer Story des Instagram-Kanals @spottetuniwuppertal. Der Vorfall soll sich Anfang vergangener Woche ereignet haben. blickfeld hat diesbezüglich bei der Hochschulleitung und der Wuppertaler Polizei nachgefragt.

Auf WhatsApp wurde dieser Hinweis verbreitet - Foto: mw

Zur Instagram-Story bei @spottetuniwuppertal verbreitete sich parallel ein Bild samt Warnhinweis in verschiedenen, von Wuppertaler Studierenden genutzten WhatsApp-Gruppen. „Dieser Mann hat heute in der Bibliothek der Uni Wuppertal auf der Frauen Toilette sein Handy unter die Kabinen gehalten und Frauen abfotografiert!! Bitte teilen, er muss geschnappt werden !!“, heißt es in einem WhatsApp-Beitrag, der ein unkenntlich gemachtes Foto einer Person enthält.

Vorfall in der Universitätsbibliothek: Uni-Sicherheitsdienst reagierte

„Der Vorfall in der Unibibliothek ist dem Rektorat gemeldet worden. Das Rektorat bedauert den Vorfall und ist zeitgleich froh, dass hier sofort reagiert wurde“, erklärt eine Uni-Sprecherin gegenüber blickfeld. Sie führt weiter aus: „Die bereits bestehende Maßnahme eines eingesetzten Sicherheitsdienstes in der Unibibliothek hat gegriffen. Die Sicherheitsmitarbeiter waren bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort und überließen den Verdächtigen der Polizei.“

Die Wuppertaler Polizei bestätigte telefonisch gegenüber unserer Redaktion einen „Upskirting“-Vorfall am Campus Grifflenberg sowie eine Festnahme. Der Verdächtige sei geständig und der Fall werde in Kürze an die Wuppertaler Staatsanwaltschaft übergeben. »mw«

„Upskirting“ ist strafbar

Die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ ist seit dem 1. Januar 2021 durch den neu geschaffenen Paragraphen 184k Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Er ergänzt die im StGB geregelten „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Neben dem sogenannten „Upskirting“ und „Downblousing“ zielt das Gesetz auch auf „Gaffer“ an Unfallstellen ab und erklärt das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern ebenfalls zur Straftat. Es sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

„Unter den englischen Begriffen ‚Upskirting‘ und ‚Downblousing‘ versteht man eine unbefugte, absichtliche oder wissentliche Herstellung von Video- oder Bildaufnahmen von Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder diese Körperteile bedeckende Unterwäsche“, definiert eine Informationsseite der Polizei in Nordrhein-Westfalen die beiden Begriffe.

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